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Muss ich das KAP-Formular abgeben?

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    Muss ich das KAP-Formular abgeben?

    Liebe Elsterforum-Fachleute,
    Liebe mitbetroffenen Steuerzahler,

    ich bin Steuerklasse 1, Verwaltungsangestellte im öffentl. Dienst, Single, kinderlos, hab keine Schätze.

    Weder unterm Kopfkissen noch auf ausländischen Konten.

    Wie habe ich daher das KAP-Formular zu bearbeiten bzw. zu berücksichtigen?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Gruss, Elsterengel77

    #2
    AW: Muss ich das KAP-Formular abgeben?

    Hallo

    nein, wenn Zinsabschlagsteuer einbehalten wurde.

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      #3
      AW: Muss ich das KAP-Formular abgeben?

      Eigentlich nur, wenn Kapitaleinkünfte über 801,00 € und davon Zinsabschlagsteuer einbehalten wurde. Da ist woanders noch ein Kreuzchen zu machen, wo das abgefragt wird. Hauptvordruck Seite Zeile 73. Auch beachten Zeile 108, Seite 4 Hauptvordruck.
      MfG lise

      Kommentar


        #4
        AW: Muss ich das KAP-Formular abgeben?

        Zitat von liseboettcher Beitrag anzeigen
        Da ist woanders noch ein Kreuzchen zu machen, wo das abgefragt wird. Hauptvordruck Seite Zeile 73.
        das Kreuz betrifft nur aussergewöhnliche belastungen (im genaueren die ermittlung der zumutbaren belastung), ist also nur auszufuellen, wenn in dem bereich was abgesetzt werden soll.

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