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Nachreichen von Unterlagen an das Finanzamt

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    Nachreichen von Unterlagen an das Finanzamt

    Für die bereits abgeschlossene Steuererklärung 2009 haben wir nun den Beleg (Übergangsgeld-Ehefrau) erhalten. Muss ich die Steuererklärung nun noch einmal komplett abgeben, oder reicht dafür nur der Mantelbogen Ehefrau und Anlage N, einschl. Beleg, aus ?

    #2
    AW: Nachreichen von Unterlagen an das Finanzamt

    Nur damit ich das richtig verstehe:

    Sie haben die Einkommensteuererklärung 2009 bereits abgegeben und auch schon einen Bescheid dazu erhalten?

    Wenn ja:
    Entweder den Beleg mit "formlosem" Schreiben beim Finanzamt einreichen und darum bitten, dass dieser nachträglich berücksichtigt wird.
    Oder noch mal die komplette Steuererklärung per Elster übermitteln - und dazu schreiben, warum überhaupt noch mal für 2009 übermittelt wird - an dem Anschreiben kommen Sie also nicht vorbei.

    Wenn nein:
    Wenn Sie noch keinen Bescheid haben, sollten Sie am Besten kurz bei Ihrem zuständigen Bearbeiter im Finanzamt anrufen und darauf hinweisen, dass noch Belege nachgereicht werden (und dann weiter wie oben ...).

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      #3
      AW: Nachreichen von Unterlagen an das Finanzamt

      ich würde das gar nicht mit elster, sondern mit einem kleinen Anschreiben formlos an das FA schicken. Wichtig ist auch, ob schon ein Bescheid ergangen ist oder nicht. Falls ja, wäre es ein Änderungsantrag.

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        #4
        AW: Nachreichen von Unterlagen an das Finanzamt

        Klingt so als ob sie schon den Steuerbescheid haben. Dann würd ich eher noch mal im Finanzamt anrufen und nachfragen. Eine erneute Abgabe der Erklärung ist nicht notwendig, wenn sie bereits eine genmeinsame Erklärung (Zusammenveranlagung) abgegeben haben.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Nachreichen von Unterlagen an das Finanzamt

          für mich klingt die frage so, als wurde bereits alles erklärt (inkl. übergangsgeld) nur der beleg fehlte... da wäre dann also eher die frage, ob das laut bescheid bereits beruecksichtigt wurde oder nicht.

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