Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

    Bin privat krankenversichert und trage meine Beiträge gesplittet unter "Basis" bzw. unter "Wahlleistungen" ein. Den aufgrund Nichtinanspruchnahme teilweise erstatteten Vorjahresbeitrag trage ich in das Feld dazwischen ein. Das ist die einzige Möglichkeit.

    Aber der Erstattungsbetrag bezieht sich doch auf den Gesamtjahresbeitrag, also sowohl auf "Basis" als auch auf "Wahlleistungen", müsste also irgendwie zugeordnet werden.

    Macht das Finanzamt das später automatisch, oder soll ich den Erstattungsbetrag manuell zuordnen, jeweils bei "Basis" bzw. "Wahlleistungen" abziehen und ihn nicht mehr unter "Erstattungen" anführen?

    #2
    Obwohl sich die Beitragsrückerstattung sowohl auf den Basisbetrag als auch die Wahlleistung bezieht, mindert die Rückzahlung der Krankenkassenbeiträge VOLL den BASISBETRAG. So wurde es uns im Fortbildungsunterricht (nach ausdrücklichen Rückfragen!) bestätigt.

    Bedauerlicherweise habe ich hierfür keine Fundquelle, die ich zitieren kann. Soweit ich den Vordruck aber richtig sehe, gibt es auch keine besondere Eingabemöglichkeit bei Erstattungen eine Unterscheidung auf Basisbetrag oder Zusatzleistungen zu treffen.

    Auf KEINEN Fall einfach die Erstattung von den gezahlten Beträgen abziehen und nur die "Nettobeträge" eintragen. Das ist falsch!
    Zuletzt geändert von Aron; 02.03.2011, 14:39.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

      einspruch. ich weiß nicht wozu die pkv-kassen verpflichtet sind, für meinen steuerfall habe ich sowohl die gesamtrückerstattung als auch die geringere abzugsfähige und nach §10 ans fa gemeldete erstattung bescheinigt bekommen und kann korrekt erklären.

      gruß f.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

        was aber wieder das manuelle rausrechnen an irgendeiner stelle bedingt.

        wenn man keine aufstellung zur BRE durch die PKV bekommen hat, kann man das vermutlich leicht ermitteln, da sich die BRE in der regel wohl nur auf den eigentlich KV-Beitrag bezieht und in bestimmten Monatssätzen errechnet wird.

        hier könnte man also ggf. anhand der mitteilung ueber die zusammensetzung des eigentlichen KV-Beitrages tatsächlich den zur basisabsicherung gehörenden teil der rückerstattung ermitteln und im formular eintragen.

        den verbleibenden rückerstattungsbetrag würde ich dann auch am ehesten manuell von dem Betrag für Wahlleistung etc. abziehen.

        ob das richtig ist? so weit hat wahrscheinlich keiner gedacht. gibt ja auch noch kompliziertere mischfaelle, sobald ein wechsel in der versicherung im veranlagungsjahr statt fand usw.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

          Krankenversicherungsbeitrag
          - Darin enthaltene Zusatz- /Komfort- /Wahlleistungen
          Zwischensumme = Basisversorgung

          Basisversorgung
          - 4% bei Anspruch auf Krankengeld
          Zwischenergebnis
          - Erstattung Krankenversicherung (voller Betrag)
          - Erstattung Arbeitgeber (voller Betrag)
          + Pflegeversicherung (voller Betrag)
          Ergebnis = Basisversorgung mit Pflegeversicherung, welche den Höchstbetrag durchbrechen darf.

          Ausdrücklicher Hinweis: Keine Vorabkürzungen per Hand durchzuführen.

          Das Problem:
          Aktuell noch keine elektronische Übermittlungen der Krankenkassen Griffbereit, dass man mal abgleichen könnte was die überhaupt mitteilen.
          Leider habe ich auch von meiner Krankenkasse noch keine Bescheinigung vorliegen und unsere ELSTER-Berechnungen sind auch noch nicht auf dem Stand mit Steuerberechnung. :-(

          Morgen rechne ich das ganze mal im Echtsystem anhand der tatsächlich möglichen Kennziffern.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

            Danke Euch. Werd's so wie Falzo machen.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

              Hallo,

              ich habe den gleichen Fall wie der Thread-Starter. Sprich: ich habe eine Erstattung meiner privaten Krankenkasse erhalten.

              Wie sieht es denn aus mit bezahlten Arztrechnungen, die ich nicht an die Krankenkasse weiterbelastet habe, da der Erstattungsbetrag höher ist als die Arztrechnungen.

              Gruß

              Dirk

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

                erstattung meint im falle des thread-starters eine beitragsrueckerstattung wegen leistungsfreiheit. also das man beiträge zurueckbekommt, wenn man gar keine rechnungen an die kasse eingereicht hat.

                eine rechnung die die pkv (ggf. zum teil) bezahlt ist keine solche beitragsrueckerstattung. das geld bekommt man ja auch nicht selbst, sondern der arzt, die rechnung muss man ja schliesslich auch bezahlen ;-)

                jedenfalls gehören diese leistungen der kasse nicht in den bereich vorsorgeaufwendungen.

                die krankheitskosten, also die arztrechnungen kann man ggf. als aussergewöhnliche Belastungen im Hauptvordruck eintragen. ob dies steuerliche auswirkungen hat, haengt von der anrechnung der sog. zumutbaren belastung ab.

                natuerlich ist als krankheitskosten nur das zu beruecksichtigen, was man letztendlich selbst tragen musste. eintragen kann man das in Zeile 68 , dort gibt es auch extra 2 felder, um einmal die kosten und einmal die zahlung der kasse zu beziffern.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

                  Hallo,

                  Da hatte ich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich habe meine Arztrechnungen gar nicht erst an die Krankenkasse weitergeleitet, da mir bewußt war das die Erstattung wegen Nichtanspruchnahme höher ausfällt, als die eigentliche Erstattung der eingereichten Rechnungen.

                  Jetzt muss ich den Jahresbonus der PKV in der Steuererklärung eintragen und bin mir nicht sicher, ob ich die selbst getragenen Arztkosten dagegen verrechnen kann.

                  Danke erstmal für die Antwort. Ich konnte dem aber nicht entnehmen, ob Ihre Antwort bei meiner Konstellation zutrifft.

                  Gruß

                  Dirk

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

                    die beitragsrueckerstattung kommt in Zeile 35 der Anlage Vorsorgeaufwand.

                    die selbst getragenen Arztkosten gehören aber wie bereits geschrieben nicht dorthin, sondern mindern das einkommen maximal ueber den weg der aussergewöhnlichen Belastung, Zeile 68 Hauptvordruck.

                    somit kann man das nicht direkt miteinander verrechnen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

                      Hallo, ich habe dazu auch noch eine Frage. Bin privat krankenversichert und habe eine Beitragsrückerstattung erhalten. Diese ist pauschaliert, dh. keine Aufteilung in Basis- und Wahlleistungen. Nachdem ich das hier gelesen habe, habe ich bei der PKV angerufen. Da will man sich jetzt mal mit beschäftigen. Ich frage mich nur, ob eine Aufteilung was bringt. Müßte ich die Erstattung von Wahlleistungen denn dann nicht ohnehin in Zeile 35 in Abzug bringen? Dann muß ich mir die Mühe der Aufteilung ja gar nicht machen und die Antwort der PKV nicht abwarten. Oder sehe ich das falsch? Danke im voraus für Tips.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

                        siehe den anfang von diesem thread, da wurde genau diese problematik diskutiert.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

                          .....die beitragsrueckerstattung kommt in Zeile 35 der Anlage Vorsorgeaufwand. ..

                          Mir hat die Debeka auch die Summe der rückerstatteten Beiträge aufgeschlüsselt.
                          Sie machen ungefähr 81 % der Gesamtsumme als Erstattung unter Ziffer 33 aus
                          und rd 19 % der Gesamtsumme als anderweitige Versicherung unter Ziffer 35 aus.
                          Diese 19 % sind also unter Ziffer 35 von den aufgewendeten Nicht-Basis-Beiträgen
                          abzuziehen.
                          Gruss edede

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

                            Vielen Dank für die Informationen hier.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage Vorsorgeaufwendungen, erstattete Beiträge

                              Hallo, ich hatte auch den Beginn gelesen und bin dann nur darauf aufmerksam geworden, daß einige PKVs die Rückerstattung offensichtlich aufsplittten. Da mir aber auch eine aufgesplittete insgesamt abgezogen würde, muß ich doch eigentlich die Antwort bzw. die gerade in Gang gebrachten Überlegungen meiner PKV gar nicht abwarten, sondern packe einfach den Gesamtbetrag in die Zeile Beitragsrückerstattung. Das Abwarten würde doch nur lohnen, wenn ich die Beitragsrückerstattung bei den Wahlleistungen nicht abziehen müßte, oder stehe ich auf der Leitung?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X