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Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

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    Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

    Hallo,

    ich habe meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 erstmalig mit Elster erledigt und übermittelt. Bei nachfragen an Kollegen die Elster bereits kannten, wurde mir immer gesagt, das ich notwendige Belege erst zum Finanzamt schicken soll wenn dieses mich dazu auffordert. Kaum hat man alles fertig, kommen die ersten und sagen - nee, die Belege mußt du sofort mitsenden bzw nachsenden. Was denn nun?
    Grundsätzlich benötige ich die letzten jahre ja eh keine Belege mehr, weil ich ausser fahrten zum Arbeitsplatz nix zum Absetzen habe. Nur habe ich im Jahr 2010 mein Hausdach sanieren lassen, und eine entsprechende Handwerkerrechnung zum Absetzen. Ich denke schon das das Finanzamt die Rechnung sehen möchte. Kurzum - jetzt gleich hinterher schicken (wie eigentlich? Steuernummer angeben?), oder warten bis sich das Amt meldet?

    #2
    AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

    Hallo !

    ElsterFormular öffnen, Ihren gespeicherten und gesendeten persönlichen Fall öffnen, im Menü | Drucken den 1 Eintrag Anschreiben.......... auswählen.

    Ausdrucken und Ihre Belege beifügen und an das Finanzamt senden.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

      Hallo,

      vielen Dank - manchmal liegt die Lösung so nah!

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        #4
        AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

        normalerweise ist es so:

        die Aufwendungen ***einzeln*** in die Zeilen 78 der Seite 3 im Hauptvordruck eintragen (ohne Material, mit MWST).
        Belege braucht man nur einreichen wenn das Finanzamt sie anfordert.
        (steht als gelber hinweis am unteren Bildschirmrand, sobald man in diesen Feldern Eingaben macht).

        Ich persönlich hab sie immer gleich mit eingereicht um Nachfragen zu vermeiden (weil ich sowieso noch ne Menge anderer Belege habe.)
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

          Einfach auf den Elster-Seiten:
          Belegvorlage nur auf Anforderung bei Einkommensteuererklärung

          https://www.elster.de/elfo_home.php

          Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2003 über ELSTER müssen Belege, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden. Diese Unterlagen müssen allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt werden. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen (zum Beispiel bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers).
          Belegvorlage bis Veranlagungszeitraum 2007 – Belegvorlage ab Veranlagungszeitraum 2008
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

            Besten Dank an euch!

            Ich denke aber, das Finanzamt möchte die Belege der Dachsanierung schon sehen. Hab die Belege heute per Post zum Amt geschickt. Immerhin macht dieser Abschnitt allein schon eine Rückzahlung von 1200,- Euro aus!

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              #7
              AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

              Hallo nochmal.

              Heute bekam ich einen Brief vom Finanzamt, welcher meine Belege sowie eine Kurzmitteilung enthielt. Der Inhalt:

              "Ihre o.g. Steuererklärung war bei Erhalt des Nachtrages bereits abschließend bearbeitet. Entsprechende Änderungen konnten mithin nicht mehr vorgenommen werden. Ich stelle Ihnen daher anheim, zu gegebener Zeit (also: innerhalb eines Monats nach Zugang des Einkommensteuerbescheids) einen Einspruch unter Vorlage der Rechnung und des Zahlungsnachweises einzulegen.
              Die mit dem Nachtrag übersandten Belege übersende ich zu weiteren Veranlassung zurück."

              Ehrlich gesagt verstehe ich das jetzt nicht, obwohl letztendliche Klärung bringt nur der Einkommensteuerbescheid, der nun wohl in absehbarer zeit kommen wird. Aber es heißt doch, das meine Einkommensteuererklärung bereits fertig bearbeitet war, als ich die belege nachgesendet habe. Hätte das Finanzamt meine Belege sehen wollen, hätten sie sich doch melden müssen? Theoretisch müßte ich jetzt ja davon ausgehen, das meine Steuererklärung auch ohne die Belege angenommen wurde?!

              Da bin ich ja mal gespannt...

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                #8
                AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

                Zitat von RalfCux Beitrag anzeigen
                Theoretisch müßte ich jetzt ja davon ausgehen, das meine Steuererklärung auch ohne die Belege angenommen wurde?!
                So haben das Max und Stiller auch gesagt.

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                  #9
                  AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

                  Stimmt, nur bin ich bei solchen sachen manchmal schwer von Begriff.
                  Grundsätzlich meinst du also auch, das ein Einspruch wahrscheinlich garnicht nötig sein wird?

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                    #10
                    AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

                    Grundsätzlich meinst du also auch, das ein Einspruch wahrscheinlich garnicht nötig sein wird?
                    Einspruch:
                    Dafür muss eben erst der Papierbescheid da sein.
                    In den Erläuterungen sollte aufgeführt sein, in welchen Punkten das FA abgewichen ist,
                    (dafür bietet fast jede Software die Bescheiddatenrückübermittlung mit Vergleich der erklärten und veranlagten Daten).

                    Bei Abweichung des FA: Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung - nach Papierbescheid.

                    Gruss stiller
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                      #11
                      AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

                      macht insgesamt den eindruck, als haette der sachbearbeiter die nachgereichten belege fuer etwas anderes/zusaetzliches gehalten. ergo hat ihn das nur verwirrt anstatt zu helfen.

                      also fuers naechste mal: abwarten bis das FA tatsaechlich was sehen will.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

                        Hallo,

                        jetzt überschlagen sich die Ereignisse!
                        Per Email bekam ich Heute die Nachricht, das meine Bescheiddaten bereit liegen. Kurzum, die Steuerermäßigung für Inanspruchnahme Haushaltsnaher Dienstleistung bzw Handwerkerleistung konnte nicht gewährt werden. Weil entsprechende Belege (Rechnung und Konto-Auszug) gefehlt haben. Nun gut, was ist jetzt zutun, reicht ein Antrag auf "Schlichte Änderung", oder sollte es ein Einspruch sein?

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                          #13
                          AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

                          schlichte Änderung reicht, wobei es in Deinem Fall wohl egal ist.

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                            #14
                            AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

                            @ RalfCux

                            eigentlich ist das vom Finanzamt eine nicht die feine Art. Lt. Erläuterungen zur Steuererklärung müssen die Belege NICHT mit eingereicht werden, nur auf Nachfrage. Eigentlich hätte dich der Bearbeiter anschreiben müssen und die Belege anfordern müssen, wenn er der Meinung ist, das das so nicht geht.

                            Einspruch!
                            LG MAX v S.

                            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                              #15
                              AW: Belege selbstständig nachreichen oder lieber warten?

                              Hallo,

                              ja - so hatte ich es auch verstanden. Aber was nützt es denn, scheinbar kommt es auf den Bearbeiter an.
                              Ich habe nun einen Antrag auf schlichte Änderung gestellt, diesem Antrag die nötigen Belege beigefügt und nun ab damit zur Post. Irgendwie hörte sich "Antrag auf schlichte Änderung" an, als würde dessen Bearbeitung schneller gehen, als ein Einspruch?! Aber das dürfte wohl "schlicht" eine Fehleinschätzung sein...
                              Zuletzt geändert von RalfCux; 18.03.2011, 12:33.

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