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Dumm, dümmer, Elster

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    Dumm, dümmer, Elster

    Nun gibt es also endlich ein Update und einen Text zu dem Fehler 07147:

    Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu
    Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen. Bitte
    überprüfen Sie Ihre Eingaben.


    Liebe Elster-Programmierer, schön dass ihr den Text gefunden habt, der leider Schwachsinn ist! Es ist nunmal normal und korrekt, dass der Arbeitgeber nicht nur zu der Basisversicherung 50% zuzahlt...

    Bitte überprüfen Sie Ihre Logik!

    #2
    AW: Dumm, dümmer, Elster

    siehe die vielen threads hier im forum, die sich mit diesem thema befassen.
    offenbar ist die rechtliche lage in dem fall doch nicht sooo eindeutig, somit laesst sich pauschal für 2010 gar nicht sagen was normal und korrekt wäre...

    unglücklich ist der hinweis gleich als abbruch an der stelle allemal, würde jedoch die berechnung funktionieren und vom späteren Bescheid abweichen wird das geschrei HINTERHER noch viel größer.

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      #3
      AW: Dumm, dümmer, Elster

      Zitat von Falzo
      offenbar ist die rechtliche lage in dem fall doch nicht sooo eindeutig,
      Wer sagt denn sowas? Der Zuschuss vom Arbeitgeber kann maximal 262,50 steuerfrei betragen und beträgt bis dahin die Hälfte vom gesamt zu zahlenden Beitrag. Das ist seit Jahrzehnten so.
      Zuletzt geändert von Hubble; 07.03.2011, 10:20.

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        #4
        AW: Dumm, dümmer, Elster

        Es geht nicht darum, wie viel der Arbeitgeber zahlen darf, sondern worauf das angerechnet werden muss. Und das ist erstmalig in 2010 von Bedeutung. Da bisher die Krankenversicherungsbeiträge immer gleich behandelt wurden - unabhängig von der Leistung, die man dafür bekommen hat - brauchte man sich bisher keine Gedanken darüber zu machen.

        Anscheinend hat das der Gesetzgeber auch in 2010 nicht gemacht, da wir ansonsten das Problem nicht hätten. Denn es ist jetzt eindeutig geregelt, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers gegen die Basisk-KV-Beiträge gerechnet werden müssen (ob dies nun logisch oder richtig ist, ist eine andere Sachen).

        Anscheinend wurde bei der Gesetzgebung nur Wert auf die gesetzlich Versicherten gelegt und die privat Versicherten etwas ignoriert. Anders kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die gesetzlich Versicherten nun deutlich mehr Versicherungen absetzen können, während für die privat Versicherten in fast allen Fällen das Recht 2004 günstiger ist, als das Aktuelle.

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          #5
          AW: Dumm, dümmer, Elster

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Denn es ist jetzt eindeutig geregelt, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers gegen die Basisk-KV-Beiträge gerechnet werden müssen (ob dies nun logisch oder richtig ist, ist eine andere Sachen).
          Das würde doch aber bedeuten, dass wahrscheinlich alle privat versicherten in 2010 zu viel Zuschuss vom AG bekommen hätten.

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            #6
            AW: Dumm, dümmer, Elster

            Zitat von Hubble Beitrag anzeigen
            Das würde doch aber bedeuten, dass wahrscheinlich alle privat versicherten in 2010 zu viel Zuschuss vom AG bekommen hätten.
            ach... ;-)

            das bringt eben das problem mit sich, was nun mit diesem *zuviel* anzufangen ist.

            da die berechnung das auch nicht weiss und lieber kein ergebnis als ein falsches ausgibt, bricht sie erstmal mit dem Hinweis darauf, das an den Werten was nicht so ist wie erwartet, an dieser stelle ab.

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              #7
              AW: Dumm, dümmer, Elster

              Die Regelung der AG-Zuschüsse zur GKV/PKV wurden durch das Bürgerentlastungsgesetz in 2010 nicht verändert. Dazu gibt es ja Gesetze wie SGB & Co. Bei der steuerlichen Auswirkung, auch vorab per Lohnsteuerregelung gab es dagegen viele Änderungen.

              Das PKV-Beiträge beim AG-Zuschuss durch 50 % des Basisbeitrags gedeckelt sind, entspricht nicht der Rechtslage. In 2010 daher auch überall so praktiziert, meines Wissens.

              Dies ist ein Programmierfehler, sonst nix.

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                #8
                AW: Dumm, dümmer, Elster

                Na ja.

                Der genaue Wortlaut des § 10 EStG:

                Abs. 1 Nr. 3 a)
                Beiträge zu
                Krankenversicherungen, soweit diese zur Erlangung eines durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bestimmten sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte festgesetzten Beiträge. Für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind dies die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die, mit Ausnahme der auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile, in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vergleichbar sind, auf die ein Anspruch besteht; § 12 Absatz 1d des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 4 und 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) geändert worden ist, gilt entsprechend. 4Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;


                [...]

                Abs. 2
                Voraussetzung für den Abzug der in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 3a bezeichneten Beträge (Vorsorgeaufwendungen) ist, dass sie
                1. nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen; steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung stehen insgesamt in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3,


                -> Heißt also: Lt. Gesetzestext müssen die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse auf die BASIS-Verischerung angerechnet werden.

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                  #9
                  AW: Dumm, dümmer, Elster

                  Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                  -> Heißt also: Lt. Gesetzestext müssen die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse auf die BASIS-Verischerung angerechnet werden.
                  Genau das ist es, nur dass man sich niemand wundern sollte, wenn der Zuschuss sich am vollen PKV-Beitrag orientiert, er aber in Gänze auf die Basisversorgung angerechnet wird, da auf einmal mehr als 50% rauskommen.

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                    #10
                    AW: Dumm, dümmer, Elster

                    Weiß denn jemand, ob die Berechnung in absehbarer Zeit angepasst wird? Ich habe nämlich auch das Problem, dass der Arbeitgeberzuschuss höher ist als die Hälfte des Basisanteils meiner PKV (ist ja auch logisch!).

                    Gruß,
                    Steph

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                      #11
                      AW: Dumm, dümmer, Elster

                      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                      Na ja.

                      Der genaue Wortlaut des § 10 EStG:

                      ....

                      -> Heißt also: Lt. Gesetzestext müssen die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse auf die BASIS-Verischerung angerechnet werden.
                      Dies ist unstrittig, die steuerfreien AG-Zuschüsse werden komplett angerechnet. Aber der Abbruchfehler stört sich ja an was anderem "AG-Zuschüsse ist höher als 50 % vom Basisbetrag und Pflege".

                      ... und dies ist nun mal häufig Praxis bei PKV Versicherten. Die PKV-Beiträge sind AG-
                      zuschussfähig, nach einem anderen Absatz im SGB mit den entsprechenden Höchbeträgen, die quasi aus der GKV stammen.

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                        #12
                        AW: Dumm, dümmer, Elster

                        Nun gibt es also endlich ein Update und einen Text zu dem Fehler 07147:

                        Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu
                        Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen. Bitte
                        überprüfen Sie Ihre Eingaben.


                        Liebe Elster-Programmierer, schön dass ihr den Text gefunden habt, der leider Schwachsinn ist! Es ist nunmal normal und korrekt, dass der Arbeitgeber nicht nur zu der Basisversicherung 50% zuzahlt...

                        Bitte überprüfen Sie Ihre Logik![/QUOTE]

                        Ich denke es handelt sich hier um einen Eintragungsfehler in Elster-Formular. In Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand ist der Gesamtbetrag des Arbeitnehmers (incl. Zuschuss des Arbeitgebers) einzutragen.
                        Der Arbeitgeberzuschuss ist in Zeile 37 einzutragen.

                        s.h. auch
                        http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/28022011-Lohnsteuerbescheinigung.html?__nnn=true

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                          #13
                          AW: Dumm, dümmer, Elster

                          Liebe Elster-Programmierer, schön dass ihr den Text gefunden habt, der leider Schwachsinn ist! Es ist nunmal normal und korrekt, dass der Arbeitgeber nicht nur zu der Basisversicherung 50% zuzahlt...
                          Bitte überprüfen Sie Ihre Logik!
                          Praxis uns Logik haben an dieser Stelle nichts miteinander zu tun. Die Programmierer haben nur ihren Job gemacht und den Gesetzeswortlaut 1:1 in das Programm übertragen. Dass die Politiker, die das Gesetz beschlossen haben, damit etwas ganz anderes meinten ist wieder eine andere Sache und wurde erst Ende Februar per Entscheidung im Bundestag geklärt.


                          Zitat von diabolus Beitrag anzeigen
                          Ich denke es handelt sich hier um einen Eintragungsfehler in Elster-Formular. In Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand ist der Gesamtbetrag des Arbeitnehmers (incl. Zuschuss des Arbeitgebers) einzutragen.
                          Der Arbeitgeberzuschuss ist in Zeile 37 einzutragen.
                          s.h. auch
                          http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/28022011-Lohnsteuerbescheinigung.html?__nnn=true
                          Kurz gesagt: jain.
                          Das wäre natürlich das, was hinterher der Bearbieter im Finanzamt aus den Daten macht, die übertragen werden - und damit völlig richtig. ABER: Man sollte die Daten an das Finanzamt übermitteln, die auch auf der übermittelten Lohnsteuerbescheingung stehen. Damit bleibt für die Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand / Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung nur der (falsche) Arbeitnehmerbeitrag ohne die Zuschüsse des Arbeitgebers. Für eine richtige Steuerberechnung aber, kann man die Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend anpassen.

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                            #14
                            AW: Dumm, dümmer, Elster

                            Zitat von diabolus Beitrag anzeigen
                            Ich denke es handelt sich hier um einen Eintragungsfehler in Elster-Formular. In Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand ist der Gesamtbetrag des Arbeitnehmers (incl. Zuschuss des Arbeitgebers) einzutragen.
                            Der Arbeitgeberzuschuss ist in Zeile 37 einzutragen.
                            Kaum, die Zeile 12 ist nur bei gesetzlich versicherten auszufüllen und wird außerdem aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.

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                              #15
                              AW: Dumm, dümmer, Elster

                              Zitat von Hubble Beitrag anzeigen
                              Kaum, die Zeile 12 ist nur bei gesetzlich versicherten auszufüllen und wird außerdem aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
                              Das ist richtig, wenn man sich aber eine fiktive Steuerberechnung ansieht ist hier die Rede von der Summe der Krankenvers.-Beiträge und der Summe der Pflegevers. Will man also eine annähernd korrekte Berechnung seiner Steuer haben, kann man (nur zu Berechnungszwecken) in den Zeilen 25 u. 26 die Summen der Beiträge, die der AG bei mir z.B. in Zeilen 34 u. 35 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben hat, eintragen. Vor Versand der Daten sollten man allerdings dann wieder die Richtigen Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung einsetzen.

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