Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage N. Werbungskosten: Wege zw. Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage N. Werbungskosten: Wege zw. Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

    Hallo an alle,

    hier vermutlich eine absolute Anfängerfrage, da ich noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht habe.

    Ich habe Ende letztes Jahr eine neue Arbeit aufgenommen und bin zwischenzeitlich versuchsweise mit der Bahn zur Arbeit gefahren.

    In Zeile 36 habe ich eingetragen:
    5 Arbeitstage je Woche / 6 Urlaubs- und Krankheittage / aufgesucht an 68 Tagen (also letztes Jahr insgesamt 68 Fahrten zur Arbeit und zurück)

    In Zeile 37 steht dann:
    einfache Entfernung 62km / davon mit eigenem PKW zuzückgelegt 62km

    Damit will ich ausdrücken, dass ich normalerweise von 62km zur Arbeit 62km mit meinem PKW fahre.

    Jetzt das Problem: Ich bin an 20 Tagen (von den 68) mit der Bahn gefahren. Wo bringe ich das unter?
    In Zeile 39 steht "Davon mit öffentli. Verkehrmitteln...". Verlangt werden Kilometer. Was soll ich damit anfangen? Oder ganz einfach: wo und wie bringe ich meine Bahnfahrten unter?

    Ich wäre super dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Danke schonmal fürs Lesen!

    Viele Grüße
    Christian

    #2
    AW: Anlage N. Werbungskosten: Wege zw. Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

    sie können zB einen kompletten zweiten block hinzufuegen und dann einen fuer den pkw ausfuellen (48 tage) und einen für öffentliche verkehrsmittel (20 tage).

    Insgesamt aber egal. es gibt 0,30 pro entfernungs-km für jeden Tag an dem sie arbeiten waren, egal wie sie dorthin gekommen sind (selbst zu Fuß wäre möglich).

    Die Unterscheidung ist nur nötig, wenn mehr als 4500 Euro angesetzt werden sollen. da ist naemlich die hoechstgrenze, die nur bei pkw-benutzung ueberschritten werden kann.

    siehe die eingabehilfe von elsterformular, die ist da eigentlich sehr ausfuehrlich ;-)

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage N. Werbungskosten: Wege zw. Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

      Vielen Dank für die Antwort! Das hilft mir sehr weiter.

      Gerade die Eingabehilfe hilft hier meiner Meinung nach nicht weiter. Mir was bewusst, dass ich einen 2ten Block hinzufügen kann. Ob ich das beim geichen Arbeitegeber auch darf, geht aus der Hilfe nicht hervor.

      Viele Grüße
      Christian

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N. Werbungskosten: Wege zw. Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
        sie können zB einen kompletten zweiten block hinzufuegen und dann einen fuer den pkw ausfuellen (48 tage) und einen für öffentliche verkehrsmittel (20 tage).
        das sollten sie auch tun, da andernfalls für sie ungünstigere ergebnisse rauskommen könnten. für die tage mit nutzung des öpnvs gibts ggf. mehr als die entfernungspauschale - dies gilt dann, wenn die kosten für den öpnv höher sind als die entfernungspauschale. für den vergleich ist nach einem bfh-urteil auch nur die strecke ab haltestelle heranzuziehen. darüber hinaus erklärt man dann noch die entfernungspauschale zw wohnung und haltestelle.

        d.h. sogar drei zeilen ausfüllen
        1. fahrten mit pkw
        2.1. fahrten bis haltestelle öpnv (mit pkw oder auch zu fuss)
        2.2. fahrten mit öpnv (entfernungsangabe ab haltestelle)
        führt in meinem falle 2010 zu sage und schreibe 20 euro mehr werbungskosten *g*

        aber der aufwand ist halt recht hoch und das wurde auch erkannt - leider zu lasten des bürgers sieht der entwurf des bmf zum steuervereinfachungsgesetz 2011 (http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/Steuervereinfachungsgesetz.html?__nnn=true) eine entsprechende gesetzesänderung vor. der vergleich soll künftig nur noch übers ganze jahr und nich mehr taggenau zulässig sein. muss man halt mal abwarten obs dann auch so beschlossen wird.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage N. Werbungskosten: Wege zw. Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

          Danke! Das werde ich so machen.

          Noch eine kleine Frage:

          "6 Urlaubs- und Krankheittage / aufgesucht an 68 Tagen"

          Die 6 Urlaubstage sind aber nicht in den 68 Tagen inbegriffen, d.h. die 68 Tage sind nur tatsächlich gefahrene Tage ohne Urlaub etc.?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage N. Werbungskosten: Wege zw. Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

            Hallo,

            >>>Die 6 Urlaubstage sind aber nicht in den 68 Tagen inbegriffen, d.h. die 68 Tage sind nur tatsächlich gefahrene Tage ohne Urlaub etc.?

            Genau, wichtig für die Steuerberechnung ist die Anzahl der Tage, an denen die Arbeitsstelle wirklich aufgesucht wurde, daher erscheint diese Zahl explizit in der Steuererklärung.

            Die Angabe der Krankheits/Urlaubstage ist unwichtig (muss aber natürlich trotzdem wahrheitsgemäß angegeben werden), sie dient nur der Prüfung auf Plausibilität. Wer beispielsweise bei 5-Tage-Woche die üblichen 230 Tage angibt, aber zusätzlich noch 40 Tage Krank und 30 Tage Urlaub, dürfte wohl eine Nachfrage vom Finanzamt bekommen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar

            Lädt...
            X