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bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

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    bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

    Ich habe im März 2010 wieder geheiratet, habe nun zwei Steuerklassen in 2010, wie kann ich das entsprechend angeben ?
    wenn ich ein kreuz bei "bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" setze gibt es immer einen Fehler, nur gemeinsame Veranlagung wird akzeptiert.

    danke
    Andy52

    #2
    AW: bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

    Hallo,

    wegen den Lohnsteuerklassen: Einfach das abschreiben, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.

    wegen der Veranlagungsart: Wenn die besondere Veranlagung gewählt werden soll (Ehegatten werden so behandelt, als ob sie nicht verheiratet wären), dann dürfen keine Angaben zum Ehegatten gemacht werden. Wenn beide Ehegatten eingetragen werden, muss eine andere Veranlagugnsart gewählt werden.

    Kommentar


      #3
      AW: bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Hallo,

      wegen den Lohnsteuerklassen: Einfach das abschreiben, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.
      ok, aber auf der LB stehen ja beide Klassen: 1 für Jan bis März und 2 für April bis Dez.

      wegen der Veranlagungsart: Wenn die besondere Veranlagung gewählt werden soll (Ehegatten werden so behandelt, als ob sie nicht verheiratet wären), dann dürfen keine Angaben zum Ehegatten gemacht werden. Wenn beide Ehegatten eingetragen werden, muss eine andere Veranlagugnsart gewählt werden.
      ok, da ich aber kosten für Weiterbildung meiner Ehefrau angeben will, muss ich eben gemeinsame Veranlagung wählen. Einkommen hat meine Frau bislang noch nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung

        Bei der Lohnsteuerbescheinigung wird dann einfach die zuletzt gültige Steuerklasse eingetragen.

        Wenn Sie Ihre Frau "steuerlich absetzen" möchten, müssen Sie also die reguläre Zusammenveranlagung wählen und nicht die besondere.

        Kommentar

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