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Kinderbetreuungskosten wie eintragen

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    Kinderbetreuungskosten wie eintragen

    Hallo,
    ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Steh wohl auf dem Schlauch....

    Nicht verheiratete zusammenlebende Eltern haben Kiga-Gebühr für 5-jähriges Kind gezahlt.
    Da getrennte Konten, hat die Mutter bezahlt. Beide Eltern durchgängig berufstätig.

    Was muss man den wie anklicken und eintragen?
    Den Gesamtbetrag von 500€ (angenommen) ganz oben bei beiden Elternteilen? Oder pro Elternteil 250€? Oder nur bei der Mutter?

    Und was kreuzt man weiter unten an? Betreuung wegen Berufstätigkeit oder wegen dem Alter des Kindes (3-6)? Dies wiederum bei beiden Elternteilen?

    Ich verstehs einfach nicht.

    Und wenn der Mann seine Partnerin finanziell unterstützt hat, wie hoch darf da Ihre Einkommensgrenze liegen? Wie muss man sowas nachweisen?

    Vielen Dank und viele Grüsse!

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten wie eintragen

    Die KiBeKo sind von Zahlungsverpflichteten zu erklären, also dem, der den Betreuungsvertrag unterschrieben hat bzw. der im Beitragsbescheid in Anspruch genommen wird. Sollten das für beide zutreffen wäre auch bei Zahlung nur durch einen sicher eine Aufteilung 50/50 auf Grund der zivilrechtlich entstehenden Ausgleichsansprüche des Zahlers gegen den Nichtzahler erforderlich. Der damit für den Nichtzahler vorliegende abgekürzte Zahlungsweg dürfte dann unbeachtlich sein.

    Die Kreuzchen setzt man so, wie es tatsächlich zutreffend ist. Das Kreuz bei Alter 3-6 ist nur für den Fall erforderlich, dass man nicht aus anderen Gründen ein Kreuz setzen kann. Als "letzte" Abzugsmöglichkeit gibts in dieser Alterklasse noch den Sonderausgabenabzug. Aber Berufstätigkeit geht immer vor, was dann zu Werbungskostenabzug führt.

    Die Angaben muss jeder für sich in seiner Elklärung machen.

    Zur Unterstützung: Dürfen tut man alles. Steuerlich ist das nur über § 33a Abs. 1 EStG zu berücksichtigen. Demnach gibts einen Höchstbetrag von aktuell 8.004 Euro. Den gibts aber nur, wenn das Vermögen der unterstützten Person nur gering ist und der Höchstbetrag wird um anzurechnende Einkünfte und Bezüge gemindert. Anrechnungsfrei bleiben nur 624 Euro. D.h. wenn die Frau arbeitet Bruttolohn über 9.548 Euro (./. 920 Arbeitnehmerpauschbetrag ./. 624 anrechnungsfrei) erzielt, dann geht nix mehr. Es gibt aber auch noch durchaus kompliziertere Fallgestaltungen und wenn nicht das ganze Jahr unterstützt wird, muss schonmal auf Monate umgerechnet werden.
    Zuletzt geändert von ; 08.03.2011, 20:19.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten wie eintragen

      Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

      Hab ich jetzt richtig verstanden:
      Da nur die Mutter den Betreuungsvertrag unterschrieben hat und auch nur von Ihrem Konto gezahlt wurde, muss der Mann bei den Kinderbetreuungskosten gar nix eintragen. Die Felder können komplett leer gelassen werden.
      Die Mutter setzt beim Gesamtbetrag sowie beim Betrag "aufgrund Berufstätigkeit" den selben Betrag ein.

      Danke und viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten wie eintragen

        Klingt jetzt so, als ob tatsächlich nur die Mutter allein Zahlungsverpflichtete ist. Dann hat sie die Aufwendungen allein getragen, somit muss vorliegend nur bei ihr was erklärt werden.

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