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verzögert PKV die Bearbeitung der Erklärung?

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    verzögert PKV die Bearbeitung der Erklärung?

    Meine PKV hat mir mitgeteilt, dass Ende Februar 2011 die Höhe der bezahlten Beiträge sowie der Erstattungen für 2010 an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Kann es sein, dass die Finanzämter die Steuererklärung erst bearbeiten, wenn diese Meldung erfolgt ist?

    Ich habe meine Erklärung mit ELSTER-Zertifikat am 12.01.11 abgegeben, der Steuerbescheid kam am 03.03.2011. Das finde ich persönlich etwas langsam. Zumal in der Tagespresse ein Bericht stand, in dem die örtlichen Finanzämter darauf hinwiesen, dass online abgegebene Steuererklärungen bevorzugt bearbeitet werden (da war die Rede von höchstens vier Wochen).

    Kann es also sein, dass es einen Zusammenhang zwischen den Meldungen der PKV sowie der Bearbeitung meiner Steuererklärung gibt? Dann könnte ich mir ja nächstes Jahr mehr Zeit lassen
    Zuletzt geändert von Finanzamt-Sponsor; 12.03.2011, 11:11.

    #2
    AW: verzögert PKV die Bearbeitung der Erklärung?

    Moral der Geschicht: Nicht glauben, was in der Zeitung steht.
    Hinterfragen von Informationen ist bei Journalisten aus der Mode, sonst wäre womöglich noch einer auf die Idee gekommen, zur Bearbeitungsdauer Nachfragen zu stellen anstelle eine Pressemitteilung einfach abzuschreiben, wie:
    - Ab wann beginnt die Bearbeitung überhaupt, d.h. ab wann im Jahr steht die Software im FA zur Verfügung?
    - Welche Fälle können derzeit überhaupt bearbeitet werden, d.h. gibt es Fälle, die wegen fehlender Daten oder Softwareproblemen noch gar nicht berechnet werden können?
    - Bis wann zählt die Bearbeitung, dann, wenn die Berechnung des Bescheids fertig ist, oder dann, wenn er auch gedruckt oder verschickt wurde (und da redet man schon nicht über zwei Tage sondern zwei Wochen)?

    Anfang März für den Bescheid ist nicht langsam, und es gibt viele Arbeitnehmer, die sind froh, wenn sie Anfang März überhaupt mal den Ausdruck der LStB in Händen halten und an die Abgabe der Erklärung auch nur denken können.

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      #3
      AW: verzögert PKV die Bearbeitung der Erklärung?

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      - Bis wann zählt die Bearbeitung, dann, wenn die Berechnung des Bescheids fertig ist, oder dann, wenn er auch gedruckt oder verschickt wurde (und da redet man schon nicht über zwei Tage sondern zwei Wochen)?
      Mein Steuerbescheid lag mir 12 Tage nach dem Einreichen vor. Demzufolge hätte das Finanzamt den Bescheid schon ausdrucken und versenden müssen, bevor denen meine Steuererklärung per Elster vorlag. Ich möchte das Finanzamt sehen, dass für Ausdruck und Versand eines Bescheides zwei Wochen benötigt. Bei meinem Arbeitgeber, einer Bundesbehörde, geht sowas zentralisiert und vollautomatisiert, Versand und Zustellung von Bescheiden bundesweit innerhalb von zwei Tagen.
      Zuletzt geändert von superflo1980; 20.03.2011, 15:12.

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        #4
        AW: verzögert PKV die Bearbeitung der Erklärung?

        Zitat von superflo1980 Beitrag anzeigen
        Bei meinem Arbeitgeber, einer Bundesbehörde, geht sowas zentralisiert und vollautomatisiert, Versand und Zustellung von Bescheiden bundesweit innerhalb von zwei Tagen.


        Wen Deine Bundesbehörde so effizient arbeiten würde, wäre die Lohnsteuerbescheinigung wohl nicht erst Anfang März bei Dir :-)

        Ich bin selbst bei einer Bundesbehörde beschäftigt und die händigt die Bescheinigung immer spätestens in der 2.KW aus. Nur die Landesbehörden brauchen dann leider so lange

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          #5
          AW: verzögert PKV die Bearbeitung der Erklärung?

          [QUOTE=superflo1980;123539]Mein Steuerbescheid lag mir 12 Tage nach dem Einreichen vor. Demzufolge hätte das Finanzamt den Bescheid schon ausdrucken und versenden müssen, bevor denen meine Steuererklärung per Elster vorlag. Ich möchte das Finanzamt sehen, dass für Ausdruck und Versand eines Bescheides zwei Wochen benötigt. QUOTE]

          In Sachsen werden Steuerbescheide sieben Arbeitstage vom Rechentermin vordatiert. Diese Zeitspanne wird für die Vorbereitung der Erstattungen/Umbuchungen etc. benötigt.

          D. h., wenn eine Erklärung heute am 21.03. eingeht, noch am selben Vormittag bearbeitet wird, wird sie am 23.3. gerechnet + sieben Arbeitstage ergibt den 1. 4. als Bescheiddatum. Dies sind dann knapp zwei Wochen.

          Da jedoch auch letzte Woche schon Steuererklärungen abgegeben wurden, die bei der Bearbeitung vorgehen, sind die knapp zwei Wochen ein zwar möglicher aber eben nur ein theoretischer Wert.

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