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Steuerberechnung bei Student

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    Steuerberechnung bei Student

    als ich die Steuererklärung für meine eine Tochter 2008 gemacht hatte gab es noch die Rubrik "Ergänzende Angaben zu Versorgeaufwendungen" , da konnte ich in die Zeile 32 angeben, dass sie Studentin war, wo ist die Zeile geblieben? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass das System erkennt, dass es für eine Studentin ist?
    Was habe ich jetzt für eine Möglichkeit, dass sie als Studentin geführt wird, damit sie die einbehaltene Lohnsteuer von Ihrer Ferientätigkeit zurückbekommt.

    MfG Matthias Lang
    Im Vorraus recht vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    AW: Steuerberechnung bei Student

    ob sie studentin ist, oder nicht, sagt nichts darueber aus, ob sie steuern zahlen muss oder zurückbekommt. studenten werden da nicht anders behandelt als alle anderen einkommensbezieher auch.

    es ist lediglich haeufig so, das studenten nur in den ferien arbeiten, dabei lohnsteuer entrichten müssen und da das einkommen aufs jahr gesehen aber nicht den grundfreibetrag uebersteigt, bekommen sie diese lohnsteuer evtl. zurück.
    muss aber nicht so sein - und wenn doch, so ergibt sich das automatisch. es haengt nur an der höhe des erzielten einkommens.

    das sie studentin ist, kann man auch im hauptvordruck seite 1 bei beruf eintragen, wenn man wert darauf legt... wie gesagt fuer die berechnung und steuer aber nicht von belang.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung bei Student

      Ergänzung:
      es ist lediglich haeufig so, das studenten nur in den ferien arbeiten, dabei lohnsteuer entrichten müssen und da das einkommen aufs jahr gesehen aber nicht den grundfreibetrag uebersteigt, bekommen sie diese lohnsteuer evtl. zurück.

      Wenn die Studenten eine eigene Steuererklärung abgeben.
      Zuletzt geändert von stiller; 15.03.2011, 20:33. Grund: be zuviel
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung bei Student

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Wenn die Studenten eine eigene Steuererklärung abgebeben.
        genau! das hatte ich mal einfach so unterstellt. danke ;-)

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung bei Student

          @Falzo:

          Das ist TEAMWORK im Forum ;-)!
          Zuletzt geändert von stiller; 15.03.2011, 20:50. Grund: Das ist im Forum
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            #6
            AW: Steuerberechnung bei Student

            Die hier ursrpünglich angesprochene Eintragungen bei Studenten bezieht sich auf die Vorsorgeaufwendungen. Die entsprechenden Eintragungen sind - falls dies auf den jeweiligen Student zutrifft - auf der Anlage Vorsorgeaufwand "Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" Seite 2 Zeile 53 zu machen. Dies bezieht sich auf Elsterformular für die Einkommensteuererklärung 2010.

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              #7
              AW: Steuerberechnung bei Student

              Hallo,

              ich wollte mich bei Allen, die mir durch Ihre Beiträge geholfen haben, recht herzlich bedanken.
              Die Steuererklärung ist in Sack und Tüten, und auf den Weg zum Finanzamt.

              Einen schönen Sonntag wünscht

              Goldenstar44
              Im Vorraus recht vielen Dank für die Hilfe.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerberechnung bei Student

                Ein Student ist grundsätzlich auch Einkommenssteuerpflichtig, allerdings nehmen die meisten Studenten nur Werksstudentenjobs auf Minijobbasis an. Diese liegen innerhalb der Freibeträge. Würde ein Student allerdings mehr als 4800 Euro im Jahr dazuverdienen, dann müsste auch er eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung bei Student

                  Zitat von solarpark Beitrag anzeigen
                  Würde ein Student allerdings mehr als 4800 Euro im Jahr dazuverdienen, dann müsste auch er eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
                  das würde ich so pauschal mal bezweifeln.

                  imho geht es bei den 4800 (muessten auch 4920 aka 410 pro monat sein) um einkuenfte die gerade nicht aus nichtselbständiger arbeit stammen.
                  § 46 EStG ist da schlauer: http://bundesrecht.juris.de/estg/__46.html

                  ergo ein student der nur auf lohnsteuerkarte, kl. I nebenher arbeitet darf also auch mehr verdienen, ohne zur abgabe einer erklärung verpflichtet zu sein.

                  PS: richtig ist, das seine einkuenfte auch steuerüflichtig sind, aber dafuer gibt es ja den lohnsteuerabzug.

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