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Steuerbescheid Frage

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    Steuerbescheid Frage

    Hallo

    Wo kann ich auf dem Steuerbescheid (z.B. auf dem von 2009) erkennen, ob das FA meine Ausgaben meines Kleingewerbes (Kleingewerberegelung) berücksichtigt hat.

    Die Einnahmen meines Gewerbes sind deutlich zu erkennen. Aber die Ausgaben nirgends. Hmm.

    Über einen Tipp würde ich mich freuen.

    Gruß

    #2
    AW: Steuerbescheid Frage

    Du bist bei der Einkommensteuer? Was steht denn bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
    Der Gewinn (= Einnahmen minus Ausgaben) oder die Einnahmen?

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      #3
      AW: Steuerbescheid Frage

      Im Einkommensteuerbescheid steht die Bezeichnung "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Wenn dort als Zahl nur die Zahl der Einnahmen steht und nicht der Differenzbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben sind die Ausgaben nicht berücksichtigt. Der richtige Ansprechpartner für Sie ist dann der Bearbeiter im Finanzamt, denn Sie fragen können, warum die Ausgaben nicht berücksichtigt sind. Und dies sollten Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat machen, sonst wird der Steuerbescheid bestandskräftig und ist im Regelfall nicht mehr änderbar.

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        #4
        AW: Steuerbescheid Frage

        es steht dort nur die Zahl der Einnahmen. Die Ausgaben sind nicht subtrahiert worden. Quasi dann auch nicht berücksichtigt.

        Gruß

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerbescheid Frage

          an welcher stelle haben sie ihre einnahmen und ausgaben denn eingetragen und was haben sie in der Erklärung auf Anlage G oder S eingetragen?

          ihre betriebsausgaben muessen sie in ihrer eigenen gewinnermittlung (ggf. Anlage EÜR nutzen) SELBST von ihren Einnahmen abziehen und den daraus resultierenden Gewinn geben sie als einkommen in der steuererklärung an... vielleicht lag also das problem schon beim ausfuellen?

          wie hier schon vorgeschlagen wurde, wohl am besten an den sachbearbeiter im FA wenden!

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            #6
            AW: Steuerbescheid Frage

            Auf dem Vordruck G für Gewerbe habe ich ausser den Namen des Gewerbes nichts eingetragen, da die Ausgaben bei Weitem die Einnahmen übertroffen haben. Und einen Negativgewinn kann man ja nicht eintragen ;-) Deshalb habe ich ein Beiblatt beigefügt, aus dem hervorgeht, was eingenommen und was ausgegeben wurde.

            Vordruck EÜR habe ich garnicht ausgefüllt. Dieses Forum erläuterte mir, dass es für mich nicht in Frage kommen würde.

            Gruß
            Zuletzt geändert von Schakatak; 16.03.2011, 14:47.

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              #7
              AW: Steuerbescheid Frage

              In Ihrem Fall würde ich die Frage nicht hier erörtern, sondern beim zuständigen Bearbeiter im Finanzamt. Denn hier scheint etwas nicht ganz richtig gelaufen zu sein - und nur der zuständige Bearbeiter kann Ihnen weiterhelfen.

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                #8
                AW: Steuerbescheid Frage

                Vielen Dank

                Aber die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Da es sich um eine sehr kleine Summe handelt, da ich ein neues Kleingewerbe erst aufgemacht hatte, ist es nicht so tragisch.

                Wo setze ich meine Ausgaben eigentlich ein?

                Meine Einnahmen werde auf dem Vordruck G deutlich gemacht. Aber von den Einnahmen kann ich die Ausgaben nicht abziehen, da diese weit höher als die Einnahmen sind. Zurzeit jedenfalls.

                Ich habe nun die Einnahmen auf dem Vordruck G eingetragen. Jetzt wohin mit den Ausgaben? Auf einem Extrablatt notieren und beilegen?

                Gruß

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid Frage

                  In die Anlage G kommt das Gesamtergebnis als Gewinn oder eben als Verlust. Die Gewinnermittlung (Einnahmen und Ausgaben) entweder auf der EÜR (Pflicht bei Einnahmen > 17.500 Euro) oder formlos auf einer Anlage.

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid Frage

                    Formlos auf einer Anlage macht Sinn. habe ich jetzt auch so gemacht.

                    Vielen Dank

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                      #11
                      AW: Steuerbescheid Frage

                      einen Negativgewinn kann man ja nicht eintragen ;-)
                      wer sagt das? ein negativgewinn heisst allgemeinhin verlust und gehört sehr wohl eingetragen, dann eben mit dem Minus voran.

                      Ich habe nun die Einnahmen auf dem Vordruck G eingetragen.
                      das ist schlichtweg FALSCH! in Anlage G kommen NICHT die Einnahmen.

                      daher nochmal: sie ermitteln selbst den Gewinn oder Verlust indem sie selbst ihre ausgaben von den einnahmen abziehen. Das ERGEBNIS, auch wenn es negativ ist, kommt in die Anlage G, dann eben mit einem Minus davor.

                      ich rate dazu lieber von vorneherein die anlage EÜR zu nutzen, auch wenn man es nicht muss. das hat einmal den vorteil, das man die eben auch online uebertragen kann, und darüberhinaus den ermittelten gewinn/verlust direkt ablesen und in die anlage G uebernehmen kann.

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                        #12
                        AW: Steuerbescheid Frage

                        Hallo Schakatak,

                        ich würde in deinem Fall nochmal das Gespräch mit dem Bearbeiter des Finanzamtes suchen. Scheinbar wurde der (kleine) Betrag, den du selbst einegtragen hast, ohne grosse Prüfung einfach übernommen. Für mich sieht das nach einer sogenannten "offenbaren Unrichtigkeit" aus. Da du (soweit ich das aus deinen Postings erkennen kann) steuerlich nicht beraten bist, stehen deshalb die Möglichkeiten nicht schlecht, das dein Steuerbescheid auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist korregiert werden kann. Viel Erfolg
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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