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Umzugs- und Renovierungskosten

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    Umzugs- und Renovierungskosten

    Hallo,

    wir sind im vergangenen Jahr umgezogen. Wir hatten vorher Wohnung und Büro getrennt. Nun ist das Arbeitszimmer (alleiniges Arbeitszimmer und ausschließlich der betrieblichen Nutzung gewidmet) von der neuen Wohnung aus direkt zugänglich.
    Können wir sowohl die privaten als auch die betrieblichen Umzugskosten absetzen oder nur das eine. Und wenn ja, wo wird das eingetragen.
    Wir haben einiges an Renovierungskosten in der neuen Wohnung gehabt. Ist auch das absetzbar.

    Danke für eine Antwort.

    Mechthild

    #2
    AW: Umzugs- und Renovierungskosten

    betriebliche umzugskosten duerften ja betriebsausgaben darstellen und in der gewinnermittlung als solche erfasst werden.

    private umzugskosten sind imho nicht ohne weiteres absetzbar, ggf. als werbungskosten wenn sie beruflich veranlasst sind (Anlage N), ob sich das auch auf eine vergleichbare anerkennung als betriebsausgaben erstrecken kann, weiss wohl besser ein steuerberater ;-)

    renovierungskosten in der neuen (selbstgenutzten) wohnung duerften im hauptvordruck Zeile 77 unterzubringen sein, allerdings nur lohnkosten, kein material.

    Kommentar


      #3
      AW: Umzugs- und Renovierungskosten

      private Umzugskosten (Lohnkosten) können aber haushaltsnahe Dienstleistungen sein, wenn die übrigen Voraussetzungen (z. B. keine Barzahlung) erfüllt sind.

      Kommentar


        #4
        AW: Umzugs- und Renovierungskosten

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        private Umzugskosten (Lohnkosten) können aber haushaltsnahe Dienstleistungen sein, wenn die übrigen Voraussetzungen (z. B. keine Barzahlung) erfüllt sind.
        richtig! da hab ich gar nicht dran gedacht...

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