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KV/PV und Plegepflichtversicherung

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    KV/PV und Plegepflichtversicherung

    Hallo!
    Bin gerade an meiner Steuererklärung für 2010.
    Meine Frau war Arbeitsuchend vom 01.01. bis 30.07.2010.(Arbeitslos) bei der ARGE gemeldet.
    Vom 31.07. bis 31.12.2010 nicht gearbeitet, (Hausfrau).
    Im Hauptvordruck auf Seite 4 Zeile 94 habe ich Arbeitslosengeld / Zeitraum / Betrag laut Mitteilung der ARGE eingetragen.
    Ich selbst bin Beamter und privat Krankenversichert.
    Für meine Frau bezahle ich für die Zeit nach der Arbeitlosigkeit die KV (Basis)selbst an die BEK, bei der sie schon vorher versichert war.
    Zusätzlich schon seit Jahren einen kleinen Betrag an eine private Krankenversicherung.
    Den KV-Betrag meiner Frau habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 31, den an die private KV in die Zeile 35 eingetragen.
    Die Plausibilitätsprüfung erfolgt ohne Fehlerabgabe!
    Bei der anschließenden Berechnung der Höhe der zu zahlendenSteuer bekomme ich einen Abbruch-Hinweis.
    AHW: Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
    Was mache ich falsch?
    Wer kann mir helfen?
    MfG: hilflos1

    #2
    AW: KV/PV und Plegepflichtversicherung

    was heisst BEK? Barmer Ersatzkasse? wenn sie dort einen beitrag bezahlen, ist das keine private versicherung, sondern eher (freiwillig) gesetzlich. gehört somit vermutlich in Zeile 18ff.

    den beitrag den sie bezahlen muessen sie entsprechend aufteilen in Krankenversicherung und Pflegeversicherung, normalerweise zahlt jeder der in eine KV einzahlt, gleichzeitig auch PV... (besagt ja auch die abbruchmeldung ;-))

    Kommentar


      #3
      AW: KV/PV und Plegepflichtversicherung

      Hallo,

      und wenn Ihre Frau Leistungen der ARGE, also HARTZ IV, ALG 2 bzw. Leistungen nach SGB II bezogen hat, so gehören diese überhaupt nicht in die Einkommensteuererklärung!
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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