Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Keine Kirchensteuer auf Lohnsteuerbescheinigung ohne Austritt???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Keine Kirchensteuer auf Lohnsteuerbescheinigung ohne Austritt???

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen unter Punkt 6 keine angaben zur Kirchensteuer und auch keine Angaben zur Religion. Kann ich jetzt in meiner Lohnsteuererklärung
    "keine Religion" angeben oder erwartet mich dann eine Nachzahlung? Bin echt Ratlos, da dies meine erste Lohnsteuererklärung ist...

    Danke schon mal...

    #2
    Keine Kirchensteuer auf Lohnsteuerbescheinigung

    Wenn man z.B. der katholischen oder evangelischen Glaubensgemeinschaft angehört und nicht rechtswirksam (z.B. mit Austrittsbescheinigung über das Amtsgericht) ausgetreten ist, gehört auf die Lohnsteuerbescheinigung auch das rk/ev.

    Wurde das vom Arbeitgeber falsch behandelt (egal ob das Gemeinde, Finanzamt, Arbeitgeber oder alle 3 gemeinsam verursacht haben), wird die Kirchensteuer über den Steuerbescheid zur Zahlung fällig.

    Einfach von "rk/ev" auf "ohne Konfession" wechseln wäre Betrug. Im Regelfall wird das Finanzamt eine entsprechende Austrittserklärung verlangen.

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Kirchensteuer auf Lohnsteuerbescheinigung ohne Austritt???

      danke für die Antwort...

      Heißt das, das sie erst ab jetzt fällig wird oder das ich nachzahlen muss?

      Kommentar


        #4
        AW: Keine Kirchensteuer auf Lohnsteuerbescheinigung ohne Austritt???

        Es wird im Steuerbescheid die korrekte Jahressteuer ermittelt.
        Danach erfolgt die Verrechnung von Guthaben mit offenen Beträgen.
        Ist danach noch etwas zu zahlen, hat der Steuerpflichtige das innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu tun.

        Kommentar


          #5
          AW: Keine Kirchensteuer auf Lohnsteuerbescheinigung ohne Austritt???

          @kevincho es wird natürlich rückwirkend nachgefordert - soweit du in alten jahren das gleiche problem hast müsste sogar auch für diese jahre eine nachforderung erfolgen, wenn der bearbeiter genau ist, wird er dementsprechend entweder eine steuererklärung nachfordern oder zu wenig vom arbeitgeber erhobene kirchenlohnsteuer nachträglich erheben

          um das problem von nachforderungen zu vermeiden solltest du ganz schnell mit deinem arbeitgeber reden, dass der das richtig von der steuerkarte übernimmt bzw. wenns auf der steuerkarte falsch ist zum finanzamt gehen und deine steuerkarte (die von 2010 ist auch für 2011 gültig) korrigieren lassen. kirchenaustritt wäre für künftig natürlich auch ne lösung, das muss beim standesamt gemacht werden.

          Kommentar

          Lädt...
          X