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auswärtige Fortbildungsveranstaltung als Auswärtstätigkeit o. dopp. Haushaltsführung

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    auswärtige Fortbildungsveranstaltung als Auswärtstätigkeit o. dopp. Haushaltsführung

    Im Jahr 2010 habe ich in der Zeit vom 19.04. bis 07.05., vom 14.06. bis 25.06. sowie vom 15.11. bis 26.11. an auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen, die vom Dienstherrn angeordnet worden sind. An- und Abreise hat der Dienstherr bezahlt. Dazwischenliegende Familienheimfahrten am Wochenende habe ich selbst bezahlt.

    Die Unterkunft ist mir durch den Dienstherrn kostenlos gestellt worden, ebenso Frühstück und Mittagessen. Abendessen und Zwischendurch-Snacks musste ich selbst tragen.

    Dafür habe ich jedoch Inlands-Tagegeld erhalten.

    Können diese absolvierten Fortbildungsmaßnahmen als doppelte Haushaltsführung und/oder als Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden? Falls Auswärtstätigkeit: Welche Angaben habe ich einzutragen, insbesondere bei Verpflegungsmehraufwand?

    #2
    AW: auswärtige Fortbildungsveranstaltung als Auswärtstätigkeit o. dopp. Haushaltsführ

    die kosten sind als reisekosten wegen auswärtstätigkeit als werbungskosten abziehbar.

    -> fahrtkosten mit den tatsächlichen kosten (auch für heimfahrten)
    -> verpflegung mit den tagespauschalen (abwesenheit je kalendertag ausrechnen nicht tagesübergreifend)
    -> ggf. sonstige reisekosten (wie zB Parkgebühren)
    abzgl. Arbeitgebererstattung (Tagegeld / Fahrtkosten für erste und letzte und ggf. Zwischenheimfahrten)


    Übernachtung kannst du gleich weglassen weil direkt vom AG getragen

    die frage ob wg doppelter hh-führung oder auswärtstätigkeit stellt sich sicher nicht mehr wenn du weist, dass bei doppelter hhführung im gegensatz zur auswärtstätigkeit zwischenheimfahrten nur mit der einfachen strecke über die entfernungspauschale angesetzt werden können

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