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warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

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    warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

    Hallo zusammen,
    mein Mann ist seit 1993 Rentner, seine Rente wird also mit 50% der Rente von 2005 besteuert.
    Kann mir aber jemand erklären warum ELSTER bei der Rente (Bfa) immer genau 50% der aktuellen Jahresrente nimmt, obwohl ich immer Beginn der Rente mit dem genauen Datum von 1993 eingebe.
    Das FA rechnet natürlich anders und schon stimmt das Ganze nicht mehr.

    Ab Sept. 2010 bin auch ich Rentner und bekomme zusätzl. eine kleine Betriebsrente.
    Die habe ich unter "Leistungen aus betr. Altersversorgung lt. Nr. 3 der Leistungsmittlg.
    eingetragen. Da es 499,00 sind hat ELSTER 200,00 als steuerfreien Teil abgezogen, sodass noch 299,00 als steuerpflichtiges Einkommen erscheint.

    Was macht das FA? Sie rechnen meine gesamte B-Rente zu meinem Bruttoarbeitslohn dazu.
    Dadurch gehen mir die 200,00 steuerfrei verloren. Ist das so richtig oder lohnt es sich dagegen anzugehen?

    Vielleicht kann das jemand erklären.

    #2
    AW: warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

    vermutlich tragen sie nicht die richtigen werte ein, und das Finanzamt korrigiert dies. Stichwort Rentenanpassungsbetrag, Zeile 6 Anlage R.
    gerade dieser rentenanpassungsbetrag ist voll zu versteuern, wird dieser nicht angegeben, kann die berechnung natuerlich nicht passen.

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      #3
      AW: warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

      nein, in Zeile 6, Rentenanpassungsbetrag, habe ich nichts eingetragen!
      Die Betriebsrente steht in Zeile 36.

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        #4
        AW: warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

        Zitat von jetztodernie Beitrag anzeigen
        nein, in Zeile 6, Rentenanpassungsbetrag, habe ich nichts eingetragen!
        genau das ist das Problem, bei der Berechnung fuer Ihren Mann!

        da gehören saemtliche Rentenerhöhungen seit Festlegung des steuerfreien Rentenanteils (2005) rein. nur wenn das eingetragen wurde, kann das programm die steuer fuer die rente genau berechnen, denn im gegensatz zum finanzamt kann das programm nicht wissen, wie hoch die rente in 2005 war.

        zur betriebsrente kann ich ad hoc nicht soviel sagen, das kommt darauf an, was auf ihrer leistungsmitteilung genau drauf steht und ob es dafuer ueberhaupt einen steuerfreien teil gibt.

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          #5
          AW: warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

          prima danke, das hat mir doch schon mal weitergeholfen.
          Werde ich im nächsten Jahr dann so machen.

          Betriebsrente:ich habe einen elektronischen Bescheid bekommen und da steht es in Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn).
          Daraufhin habe ich es in die Steuererklärung in Zeile 36 geschrieben: Leistungen aus betriebl. Altersversorung lt. Nr. 3 der Leistungsmitteilung.

          Nur diese Zeile 36 bezieht sich auf die Nr. 3 !
          Oder wie? Wo gehört das denn sonst evtl. hin?

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            #6
            AW: warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

            zeile 3 bruttoarbeitslohn klingt eher nach einer lohnsteuerbescheinigung, denn nach einer leistungsbescheinigung. was steht denn auf der bescheinigung sonst noch so alles drauf? ggf. handelt es sich um versorgungsbezüge?
            ggf. wäre dieser Bezug also gar nicht als Rente einzutragen, sondern in Anlage N.
            hier darf man umgangssprachliche `Betriebsrenten´ nicht mit tatsaechlichen renten verwechseln.

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              #7
              AW: warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

              die Rente nach Nr. 3 der Leistungsmitteilung wird eingetragen auf Seite 2 der Anlage R. Dadurch errechnet sich dann auch der zu versteuernde Anteil richtig.
              Der Leistungsanbieter sollte eine Mitteilung, aus der die relevanten Daten hervorgehen, zugeschickt haben.

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                #8
                AW: warum stimmt E-Steuerbescheid mit Elsterberechnung nicht überein?

                Hallo Falzo,
                danke für die Info`s. Es ist doch immer gut wenn man mal miteinander "redet".

                Die "Betriebsrente" ist also auf einer elektron. Mitteilung wie bisher mein Gehalt.
                Dann gehört, wie das FA es auch gemacht hat, die "Betriebsrente" auf die Anlage N.

                danke nochmals

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