Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berechnen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berechnen

    Bei der Berechnung der Steuern 2010 erhalte ich die Meldung: Lohnsteuerbescheinigung: Der Wert der Sonderzahlungen zu Versorgungsbezügen (...) liegt über dem Wert der erklärten steuerbegünstigten Versorgungsbezüge oder es wurde die Bemessungsgrundlage für den versorgungsbetrag eingetragen, obwohl keine laufenden Versorgungsbezüge vorliegen.
    Tatsache:In LStK Zeile 29 ist der Versorgungsbetrag und in den Zeilen 3 und 8 der Steuerwert des Deputats eingetragen.
    Der Hauptbetrag der Versorgungsbezüge (Betriebrente) ist in Zeile 32 Anlage R und die Bemessungsgrundlage in Zeile 33 eingetragen

    #2
    Wenn vom ehemaligen Arbeitgeber eine Pension gezahlt wird, ist die von ihm ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung auch (mit Ausnahmen von 0 € Beträgen - die führen zu Problemen bei ELSTER) entsprechend zur Anlage N auf der dortigen Lohnsteuerbescheinigung einzutragen.

    Eine Anlage R ist auszufüllen, wenn über Pensionszahlungen hinaus noch Renten fließen. Zum Beispiel aus privaten Lebensversicherungen, Berufsständischen Versorgungswerken, Zusatzversorgungskassen, Bundesversicherung für Angestellte ...

    Kommentar

    Lädt...
    X