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Anlage N, dopp. Haushaltsführung: Familienheimfahrten nur zum Teil vom AG ersetzt

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    Anlage N, dopp. Haushaltsführung: Familienheimfahrten nur zum Teil vom AG ersetzt

    Guten Abend,

    jemand bekommt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber DREI Familien-Heimfahrten mit 0,30 Euro/km (echte Kilometer, also nicht nur einfache Fahrt) steuerfrei erstattet (in Nebenabsprache zum Arbeitsvertrag so vereinbart). Er fährt aber tatsächlich VIER Mal pro Monat nach Hause (einfache Strecke=225 km) , möchte also die 4. Heimfahrt mit 0,30 Euro/km (einfache Strecke) steuerlich geltend machen.

    Meine Frage nun:
    Wie soll er das in Anlage N ausfüllen?
    In meinem Beispiel würde folgendes eingetragen werden:

    Zeile 66: 225 km x 48 jährliche Heimfahrten = 3.240 Euro
    => Zeile 78: 3.240 Euro
    Zeile 79: 4.860 Euro (225 km x 2 x 36 Mal x 0,30 Euro)

    Meines Erachtens würde das Finanzamt jetzt folgern, dass der AG einen höheren Betrag steuerfrei ersetzt, als über die Werbungskosten absetzbar wären. Somit wäre die vierte monatliche Heimfahrt NICHT steuerlich absetzbar, obwohl diese ja nicht vom AG steuerfrei ersetzt wird.

    Mache ich hier einen Denkfehler oder bleibt der Arbeitnehmer tatsächlich auf der 4. Heimfahrt sitzen? (Vernachlässigen wir mal die Tatsache, dass sich der AG schon sehr großzügig zeigt!)

    Gruß Ingo

    #2
    Sollte eine Behinderung vorliegen (50% + Merkzeichen G ODER mindestens 70%), sind die 30 Cent je GEFAHRENEN km durchaus in Ordnung.

    Wenn man es richtig macht, füllt man die Seite zur doppelten Haushaltsführung aus - alle Kosten die man hatte - und trägt in die Zeile 79 der Anlage N die steuerfreie Erstattung ein.

    In der Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung sollten die steuerfreien Zahlungen zur doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber aufgeführt sein.

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      #3
      AW: Anlage N, dopp. Haushaltsführung: Familienheimfahrten nur zum Teil vom AG ersetzt

      Danke für die schnelle Antwort!

      Ich fürchte, der Arbeitgeber hat zu viel steuerfrei erstattet, da keine Behinderung vorliegt und er 30 ct/gefahrenem KM bzw. den entsprechenden Kosten für eine Bahnfahrkarte erstattet hat. (Das jetzt auf der Steuererklärung richtig anzugeben, wird schwer....).

      Gruß Ingo

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        #4
        AW: Anlage N, dopp. Haushaltsführung: Familienheimfahrten nur zum Teil vom AG ersetzt

        soweit der AG diese Kostenerstattung für Dienstreisen vorgenommen hat, können je gefahrener KM 0,30 Euro steuerfrei erstattet werden.

        Hier ist das noch mal zum nachlesen:

        http://www.sultanow-und-partner.de/Fahrtkostenzuschuesse.pdf
        Zuletzt geändert von sophie m.; 08.04.2011, 10:55.

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          #5
          AW: Anlage N, dopp. Haushaltsführung: Familienheimfahrten nur zum Teil vom AG ersetzt

          Nehmen wir an, die Formulierung der Nebenabsprache wäre folgende:

          "[...]Im Zusamenhang mit dem Ortswechsel und der damit erforderlichen doppelten Haushaltsführung werden wir Ihnen im Rahmen der steuerlich zulässigen Grenzen nachfolgenden Kostenersatz gewähren:

          - 3 monatliche Heimfahrten, für die der Arbeitgeber jeweils die entsprechenden Bahnfahrkarten zur Verfügung stellt oder alternativ Erstattung von Kilometergeld für Ihren Privat-PKW in Höhe von derzeit 0,30 EUR für jeden gefahrenen Kilometer bis max. zu dem Betrag, der für eine durchschnittliche Bahnfahrkarte anfallen würde. [...]

          In diesem Fall kann doch nicht mehr von Dienstreisen gesprochen werden, oder?

          In der Praxis wurde die Abrechnung mit dem Arbeitgeber so durchgeführt, dass der Privat-PKW benutzt wurde und als Abrechnungsgrundlage der Preis für eine Bahnfahrkarte je Strecke genommen wurde.


          Gruß Ingo

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            #6
            AW: Anlage N, dopp. Haushaltsführung: Familienheimfahrten nur zum Teil vom AG ersetzt

            wie das durchgeführt oder vereinbart wurde ist fuer die steuererklärung eigentlich total wurst.

            der AG hat die erstattungen auf der lohnsteuerbescheinigung einzutragen und somit werden sie auch in Anlage N ins entsprechende feld uebernommen.

            der AN kann nun seine fahrten und/oder weitere kosten der doppelten haushaltführung etc. geltend machen. das sollte er auch wirklich machen...

            DENN alles was an erstattungen durch den AG gezahlt wurde, die tatsaechlichen kosten aber übersteigt, ist nachträglich wie einkommen zu versteuern!

            Meines Erachtens würde das Finanzamt jetzt folgern, dass der AG einen höheren Betrag steuerfrei ersetzt, als über die Werbungskosten absetzbar wären.
            genau. und das entspricht ja auch der realität.

            der AN erleidet ja keine steuerlichen nachteile, denn ihm sind ja faktisch gar keine kosten entstanden.
            er kann nur einfach nicht erwarten, das er sich geld, egal unter welcher bezeichnung das gezahlt wurde, steuerfrei in die tasche stecken kann, wenn dem nicht gleichhohe aufwendungen gegenüber stehen ;-)

            Somit wäre die vierte monatliche Heimfahrt NICHT steuerlich absetzbar, obwohl diese ja nicht vom AG steuerfrei ersetzt wird.
            doch sie ist gerade absetzbar, sonst wäre der nachzuversteuernde betrag noch höher.

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              #7
              AW: Anlage N, dopp. Haushaltsführung: Familienheimfahrten nur zum Teil vom AG ersetzt

              Vielen Dank für die Antworten.

              In Zeile 21 ist übrigens tatsächlich ein niedrigerer Betrag eingetragen als der, der wirklich erstattet wurde. In der Tat wurde also ein Teil des Fahrtkostenersatzes der Lohnsteuer unterworfen.

              Gruß Ingo

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