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    Hypothekendarlehen

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, meine Steuern mit dem Elsterformular fertig zu machen. Hat auch - bis auf eine Ausnahme - richtig gut geklappt.

    Ich habe hier jetzt noch ein Schreiben der Münchener Hypothekenbank, wo drinne steht:

    1. was ich an Zinsen gezahlt habe (sind etwas über 1500 €)
    2. wieviel ich getilgt habe ( etws über 1800 €)

    Jetzt meine Frage: Lohnt es sich das einzutragen und vor allem wo muss das eingetragen werden??

    Vielen Dank schonmal im voraus!!

    Grad noch ein kleineres Problem festgestellt:

    Meine Frau hat noch eine private Krankenversicherung (jährlich 44 €)
    Lohnt sich das anzugeben und wenn ja - wo?

    #2
    AW: Hypothekendarlehen

    wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt, können die Zinsen als Kosten in der Anlage V eingesetzt werden.

    Die Krankenversicherung gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand, je nach dem um was für eine KV es sich handelt. mal selbst sehen und einordnen.
    Ob sich lohnt? mal rechnen.

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      #3
      AW: Hypothekendarlehen

      Erst einmal Herzlichen Dank!!

      Es handelt sich um ein Eigenheim.

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        #4
        AW: Hypothekendarlehen

        Bei einem Eigenheim können die gezahlten Zinsen steuerlich nicht geltend gemacht werden, da das Eigenheim selbst nicht mehr "besteuert" wird. Anders dagegen bei vermieteten Wohnungen, wo die Mieteinnahmen zu versteuern sind und gezahlte Zinsen davon als Werbungskosten abgezogen werden können. Die Tilgungsleistungen stellen keine Werbungskosten dar und können auch im Falle der Vermietung nicht abgezogen werden.

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          #5
          AW: Hypothekendarlehen

          O.K. - vielen Herzlichen Dank für die Hilfe!!

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            #6
            AW: Hypothekendarlehen

            Guten Abend,

            ich muss dieses Thema einmal aufgreifen, da auch ich momentan über der Frage grübele, welche Kosten ich in Bezug auf die AfA ansetzen und welche als Werbungskosten eintragen soll.

            Unser Haus haben wir 2008 erworben und begonnen umzubauen in ein 2-Familienhaus. Das EG wird ab 2011 vermietet. Somit, zumindest kenne ich es im Fall von Wohnungsunternehmen, befinde ich mich doch ab 2008 bis 2011 beim Bau im Anlagevermögen, bei dem Zinsen während der Bauphase nicht direkt als Werbungskosten in Abzug gebracht werde können sondern als Baunebenkosten ins Anlagevermögen wandern und dann dort im Jahr der Fertigstellung erstmalig zum Ansatz kommen und abgeschrieben werden, oder?

            Ebenso gilt das für normale REchnungen, die zum Bau gehören (Baurechnungen, Grundsteuer). Erst wenn dieser Bau fertig gestellt ist, werden sie aktiviert und dann entsprechend über Jahre abgeschrieben. Somit kann ich also bislang lediglich die normalen Aufwendungen für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Versicherung in Abzug bringen, oder?

            Vielen Dank für die Hilfe.

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              #7
              AW: Hypothekendarlehen

              Diese Grundsätze gelten nicht, wenn das Grundstück zum Privatvermögen gehört. Hier werden Zinsen nicht den Anschaffungskosten, sondern den im Jahr der Zahlung abzugsfähigen Werbungskosten zugerechnet. Dies gilt auch für die Grundsteuer. Baurechnungen sind dagegen - wenn sie keine Renovierungsarbeiten betreffen - den Anschaffungskosten zuzurechnen und nur im Wege der Abschreibung abzugsfähig.

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                #8
                AW: Hypothekendarlehen

                Oha. Gut zu wissen. Eine Frage noch zum Abschluss.

                Ich hatte überlegt, ob es rechtens ist, Aufwendungen im Rahmen der anstehenden Vermietung und Verpachtung nachträglich anzusetzen. Es geht darum, dass wir ja bereits 2008 das Grundstück erworben und mit dem Bau begonnen haben und seit dem die Absicht hatten, evtl. zu vermieten. Da es aber nicht 100 % sicher war, haben wir bislang die Aufwendungen nicht entsprechend abgesetzt. Kann das nachgeholt werden? Mir geht es da vor allem um die Zinsen für die Kredite.

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                  #9
                  AW: Hypothekendarlehen

                  Wenn Sie nach weisen können, dass von Anfang an eine Vermietungsabsicht bestand (z. B. dadurch, dass sie Anzeigen in der Zeitung geschaltet haben), können Verluste angesetzt werden - allerdings nicht nachträglich für die Jahre, für die Sie bereits einen Bescheid haben.

                  I. d. R. werden diese Verluste auch zunächst nur vorläufig berücksichtigt und dann gestrichen, falls es doch nicht zu einer Vermietung kommen sollte. Dann müssen Sie für alte Jahre (ggf. inkl. Verzinsung) nachzahlen.

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                    #10
                    AW: Hypothekendarlehen

                    Wenn überhaupt müsste die Veranlagung 2008 außerdem noch "offen" sein, d.h. noch kein Einkommensteuerbescheid existieren oder offener Einspruch oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Anderenfalls brauchen Sie sich über das Thema sowieso keine Gedanken zu machen ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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