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Steuerbescheid 2010

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    Steuerbescheid 2010

    Hallo,

    wie kann ich in meinen Bescheid prüfen, ob das Finanzamt die Beträge zur KV trotz falsche Arbeitgeberbescheinigung automatisch berichtigt hat ? Unter "Summe Krankenversicherungsbeiträge" steht jedenfalls der gleiche Wert, wie in Zeile 25 der Bescheinigung. Der muß doch höher sein, oder ?

    Viele Grüße

    Steffen

    #2
    AW: Steuerbescheid 2010

    Es sind nicht grundsätzlich alle Arbeitgeberbescheinigungen falsch. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Ggf. soll er eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, Sie legen Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und legen die berichtigte Lohnsteuerbescheinigung vor.

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      #3
      AW: Steuerbescheid 2010

      Zitat von Steffen23 Beitrag anzeigen
      Unter "Summe Krankenversicherungsbeiträge" steht jedenfalls der gleiche Wert, wie in Zeile 25 der Bescheinigung. Der muß doch höher sein, oder ?
      in zeile 25 der lohnsteuerbescheinigung müsste er ggf. höher sein, da davon der arbeitgeberanteil wieder abgezogen wird, nicht jedoch im bescheid.

      da kann im ergebnis nur der arbeitnehmeranteil stehen, denn mehr kann man ja nicht absetzen. falsch wäre nur wenn davon der AG-Anteil nochmal abgezogen wurde.

      im ergebnis dürfte das also passen, wenn vorher auf der lstb fälschlicherweise schon nur der AN-Anteil ausgewiesen wurde.

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        #4
        AW: Steuerbescheid 2010

        Hallo,

        also, ich weiß das in der Arbeitgeberbescheinigung in Zeile 25 nur der AN Anteil ausgewiesen wurde. Woran kann ich jetzt im Bescheid erkennen ob das Finanzamt die richtige Höhe angesetzt hat ? Nach der Mitteilung vom Finanzministerium erhalte ich vom AG keine neue Bescheinigung.

        Gruß Steffen

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerbescheid 2010

          wieviel wird denn im Steuebescheid ausgewiesen? Abzugsfähig ist ja nur der reine AN-Anteil (also etwas mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrages). Wichtig ist nur, dass dieser AN-Anteil nicht nochmal um den AG-Anteil gekürzt wurde.

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