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Lohnsteuerjahresausgleich bei zwei Minijobs

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    Lohnsteuerjahresausgleich bei zwei Minijobs

    Hallo,

    ich habe als Student im letztem Jahr während der Semesterferien zeitgleich zwei Minijobs angenommen; einmal über Lohnsteuerklasse 1 und einmal über Lohnsteuerklasse 6. Bei dem Job über Klasse 6 wurden mir knapp 30€ Lohnsteuer abgezogen, die ich mir über Lohnsteuerausgleich zurückholen will. Ich mach das jetzt zum allerersten Mal
    Mein Fragen:
    Reicht es, wenn ich hierzu bei der Einkommenssteuererklärungen nur den Mantelbogen (Hauptvordruck) und die Anlage N beim Finanzamt abgeben? Ich frage, weil es sehr wenig aussieht: Auf dem Hauptvordruck nur die Allgmeinen Angaben und die Bankverbindung sowie bei der Anlage N nur die ersten 10 Zeilen Im Jahr 2010 hatte ich nur die beiden Minijobs mit knapp 1300€ brutto.
    Muss ich die Lohnsteuerbescheinigungen, die mir vom Arbeitgeber zugeschickt worden sind, der Einkommenssteuererklärung in Kopie beilegen?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Lohnsteuerjahresausgleich bei zwei Minijobs

    Bei 1.300 Euro Brutto reicht das. Geben Sie noch an, das sie den Rest des Jahres studiert haben. Die Lohnsteuerbescheinigungen müssten elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt sein, brauchen sie also nicht beifügen. Nur, richtige Minijobs sind das nicht. Pauschal versteuerte Minijobs hätten nichts in der Steuererklärung verloren.

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      #3
      AW: Lohnsteuerjahresausgleich bei zwei Minijobs

      Hallo Kloebi,

      danke für deine Antwort.
      Also soll ich in Zeile 28 in der Anlage N "Angaben über Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung" angeben, dass ich eigentlich Student bin, der in den Semesterferien gearbeitet hat?
      Die Anlage Vorsorgeaufwand usw. brauch ich dann gar nicht abzugeben?

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        #4
        AW: Lohnsteuerjahresausgleich bei zwei Minijobs

        genau so. Mehr als Null kann die Steuer in Deinem Fall nicht werden.

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