Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fragen: Meine zweite Steuererklärung :D

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fragen: Meine zweite Steuererklärung :D

    Hallo!

    Ich habe ein paar Fragen, weil ich nur meine zweite Steuererklärung mache.

    Hintergrund: 2009 war meine erste Steuererklärung. Im Bescheid für 2009 vom Finanzamt hatte ich zu versteuerndes Einkommen von -986 Euro. (Verlust). Ich möchte den Verlust mit positiven Einkünften aus 2010 verrechnen.

    1. Ich habe schon 'Einkommensteuererklärung' in Zeile 1 angekreuzt. Muss ich auch Zeile 2 (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags) im ElsterFormular 2010 (Einkommensteuererklärung) ankreuzen, um den Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?

    2. Muss ich Zeile 92 in der Einkommenssteuererklärung ankreuzen, um den Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?

    3. Schreibe ich unter Zeile 93 '986 Euro', um den vollen Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?

    Anlage S: 2010 hatte ich einen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit als Lehrer an öffentlichen Universitäten. Die Einkünfte waren Umsatzsteuerfrei, weil ich an öffentlichen Universitäten gearbeitet habe.

    4. In der Anlage S: Schreibe ich den Gewinn nur in Zeile 4? Muss ich den Gewinn auch in Zeile 5 bzw. irgendwo anders, sodass das Finanzamt seinen Umsatzsteuerfreistatus erkennt?

    5. In der Anlage EÜR verstehe ich Zeile 9 nicht. Unter Zeile 8 schrieb ich den Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Aber meine Einnahmen sind umsatzsteuerfrei. Daher bin ich auch nicht sicher, ob die Einnahmen unter Zeile 8 gehören sowie ob ich den Einnahmen unter Zeile 9 nochmals schreiben muss.

    Vielen Dank im Voraus.

    Schum1

    #2
    AW: Fragen: Meine zweite Steuererklärung

    Bevor man weiter in dieses Thema einsteigt ein kleiner Hinweis: Für einen Verlustvortrag ist nicht das zu versteuernde Einkommen wichtig. Der vortragsfähige Verlust bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte. Nur wenn dieser Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist kommt auch ein Verlustvortrag in Frage.

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen: Meine zweite Steuererklärung

      1. Ich habe schon 'Einkommensteuererklärung' in Zeile 1 angekreuzt. Muss ich auch Zeile 2 (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags) im ElsterFormular 2010 (Einkommensteuererklärung) ankreuzen, um den Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
      -> Nein, nur wenn nach 2010 noch ein Verlust übrig bleiben sollte (im Gesammtbetrag der Einkünfte)

      2. Muss ich Zeile 92 in der Einkommenssteuererklärung ankreuzen, um den Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
      -> Wenn Sie eien Verlustfeststellungsbescheid bekommen haben, dann ja. Allerdings werden die Verlustvorträge von den Finanzämtern auch automatisch berücksichtigt.


      3. Schreibe ich unter Zeile 93 '986 Euro', um den vollen Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
      -> Nein. In der Zeile 93 geht es um Verluste, die von 2010 nach 2009 ZURÜCKgetragen werden und nicht um Verlustvorträge.

      4. In der Anlage S: Schreibe ich den Gewinn nur in Zeile 4? Muss ich den Gewinn auch in Zeile 5 bzw. irgendwo anders, sodass das Finanzamt seinen Umsatzsteuerfreistatus erkennt?
      -> Nur Zeile 4. Zeile 5 steht z. B. für Beteiligungseinkünfte.


      5. In der Anlage EÜR verstehe ich Zeile 9 nicht. Unter Zeile 8 schrieb ich den Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Aber meine Einnahmen sind umsatzsteuerfrei. Daher bin ich auch nicht sicher, ob die Einnahmen unter Zeile 8 gehören sowie ob ich den Einnahmen unter Zeile 9 nochmals schreiben muss.
      -> Sind Sie wirklich Kleinunternehmer? Haben Sie auf die Anwendung der Umsatzsteuer verzichtet, weil Ihre (steuerpflichtigen) Umsätze unter 17.500 Euro liegen? Wenn nicht, tragen Sie Ihre umsatzsteuerfreien Einnahmen in Zeile 12 ein und lassen Sie die Zeilen 8 und 9 leer.

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen: Meine zweite Steuererklärung

        Der Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) ist in Zeile 4 einzutragen. Dort würde ich auch einen Hinweis darauf anbringen, dass diese Einnahmen umsatzsteuerfrei sind und damit dürfte sich das Finanzamt zufrieden geben und den Grund dafür erkennen, warum Sie keine Umsatzsteuererklärung einreichen. Weitere Eintragungen auf der Anlage S müssen Sie nicht machen.

        Kommentar


          #5
          AW: Fragen: Meine zweite Steuererklärung

          Dann hatte ich im Jahre 2009 doch keinen Verlust.

          Vielen Dank für die Hilfe!

          Schum1

          Kommentar

          Lädt...
          X