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Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

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    Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

    § 165 Abs. 1 AO
    Ist es richtig, dass das FA den Vorläufigkeitsvermerk nach § 165. Abs. 1 AO "Gewinnerzielungsabsicht" jedes Jahr neu anführen muss, damit er auch für die rückwirkenden Jahre gilt. Das heisst: Sollte dieser Vermerk im aktuellen Bescheid entfallen, gelten die Vermerke in den vorhergehenden Jahren automatisch als aufgehoben. Ich habe diese Regelung vor längerem gelesen, finde die Quelle aber nicht mehr. Danke.

    #2
    AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

    Das ist so nicht richtig. Jeder Steuerbescheid ist ein eigenständiger Verwaltungsakt. Enthält dieser einen Vorläufigkeitsvermerk ist dieser solange gültig, bis er jeweils für jedes Jahr einzeln aufgehoben wird.

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      #3
      AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

      nein, ist nicht richtig.

      Wir haben eine abschnittsweise Besteuerung in Deutschland. Auch wenn einzelne Jahre aus welchen Gründen auch immer nicht vorläufig sind, bleiben die alten Jahre trotzdem vorläufig.

      korsika war schneller.

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        #4
        AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

        Nachfrage: Das gilt meines Wissens nur für den Vorbehalt nach 164 AO

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          #5
          AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

          wäre mir neu.

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            #6
            AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

            Nein, das gilt sowohl für die Vorläufigkeit (§ 165 AO) als auch für den Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Für jeden Bescheid wird einzeln geprüft, ob der Vermerk da drin steht oder nicht.

            Wenn nun die Jahre 2008 und 2009 vorläufig sind und 2010 nicht, bleiben 2008 und 2009 so lange vorläufig, bis die Vorläufigkeit FÜR DIESE JAHRE ausdrücklich aufgehoben wird oder ein neuer Bescheid FÜR DIESE JAHRE OHNE Vorläufigkeit erstellt wird.

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              #7
              AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

              Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt solange bestehen, bis er AUSDRÜCKLICH aufgehoben wird (AEAO zu § 164 AO Tz. 6, BFH vom 14.09.1993 VIII R 9/93) oder Festsetzungsverjährung eintritt.

              Die Vorläufigkeit hingegen entfällt, wenn Sie nicht ausdrücklich wiederholt wird, da im Änderungsbescheid der Umfang der Vorläufigkeit neu bestimmt wird (AEAO zu § 165 AO Tz. 7, BFH vom 19.10.1999 IX R 23/98). Auch entfällt er nach Ablauf der Festsetzungsfrist, wobei diese aber ggf. verlängert sein kann (§ 171 Abs. 8 AO).
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

                Danke für die letzte Antwort. Was die "Nachprüfung" angeht ist alles klar.

                Zur Vorläufigkeit: Verstehe ich die Antwort richtig, dass das FA den Vorläufigkeitsvermerk nach § 165. Abs. 1 AO "Gewinnerzielungsabsicht" jedes Jahr neu anführen muss, damit er auch für die rückwirkenden Jahre gilt. Das heisst: Sollte dieser Vermerk im aktuellen Bescheid entfallen, gelten die Vermerke in den vorhergehenden Jahren automatisch als aufgehoben.

                Hat ja auch eine gewisse Logik. Wenn z.b. für 2004 und 2005 die Gewinnerzielungsabsicht nicht feststeht und daher die Bescheide vorläufig sind, der Bescheid für 2006 aber ohne alle Vorbehalte ergeht, dann gilt das auch automatisch für die Vorjahre. Weil 2006 ja somit festgestellt wurde, dass das Unternehmen mit einer Gewinnerzielungsabsicht geführt wird.

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                  #9
                  AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

                  Zitat von DER_NEU_GIERIGE Beitrag anzeigen
                  Verstehe ich die Antwort richtig
                  Nein, das verstehst Du falsch!

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                    #10
                    AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

                    Hat dies alles mit ELSTER zu tun?
                    Ich denke nicht!

                    Für Steuerberatung gibt es andere Anlaufstellen.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Die Vorläufigkeit hingegen entfällt, ... Auch entfällt er nach Ablauf der Festsetzungsfrist, wobei diese aber ggf. verlängert sein kann (§ 171 Abs. 8 AO).
                      Nein, die Vorläufigkeit entfällt NICHT mit Ablauf der Festsetzungsfrist.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Ronald

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                        #12
                        AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Der Vorbehalt der Nachprüfung bleibt solange bestehen, bis er AUSDRÜCKLICH aufgehoben wird (AEAO zu § 164 AO Tz. 6, BFH vom 14.09.1993 VIII R 9/93) oder Festsetzungsverjährung eintritt.

                        Die Vorläufigkeit hingegen entfällt, wenn Sie nicht ausdrücklich wiederholt wird, da im Änderungsbescheid der Umfang der Vorläufigkeit neu bestimmt wird (AEAO zu § 165 AO Tz. 7, BFH vom 19.10.1999 IX R 23/98). Auch entfällt er nach Ablauf der Festsetzungsfrist, wobei diese aber ggf. verlängert sein kann (§ 171 Abs. 8 AO).
                        Die Ausführungen von Picard777 beziehen sich ausschließlich auf die Änderung eines Bescheides, diese Hinweise können nicht auf vorhergehende Jahre angewendet werden!!!

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                          #13
                          AW: Liebhaberei (Gewinnerzielungsabsicht)

                          Sabre hat es schon geschrieben.

                          Die Vorläufigkeit muss für jeden Bescheid EXTRA aufgehoben werden. Wenn allso die Bescheide von 2004-2009 vorläufig sind und in 2010 wird festgestellt das das mit der Gewinnerzielungsabsicht hinhaut und der Bescheid endgültig gemacht wird, solltest du dann 6 Bescheide (2004-2009) bekommen die dann endgültig gemacht werden müssten. Sollte das Finanzamt das verpassen kannst du das auch beantragen.
                          LG MAX v S.

                          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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