Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

lohnt ein eisnspruch ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    lohnt ein eisnspruch ?

    Hallo zusammen,
    wir verheiratet beide Steuerklasse 4, haben jedes Jahr um die 900 Euro zurück bekommen.
    Obwohl sich nichts am Einkommen oder sonstiges geändert hat, haben wir dieses Jahr nur 100 Euro erstattet bekommen.Kann das sein bzw. sollte man einen Einspruch machen?Gibt es einen Vordruck für einen Einspruch?

    Danke Gruß Bernds

    #2
    AW: lohnt ein eisnspruch ?

    Haaloo eerstmaal.
    dies ist ein Forum für ArbeitGEBER!

    lohnt ein eisnspruch ?

    weiss nicht, aber die Rechtsbehelfsbelehrung wurde ja gelesen.

    Gibt es einen Vordruck für einen Einspruch?

    Soweit ich weiss - nein, denn jeder darf selbst entscheiden, ob und wogegen er Einspruch einlegt.

    Wie wäre es mit einem Vergleich der beiden Steuerbescheide (dieses Jahr - welches auch immer), da könnte man vielleicht sehen, was sich zum Vorjahr (welches auch immer) ggfs. geändert hat.

    Dieses Forum ist keine Steuerberatung.
    Das Forum beschäftigt sich mit Elster - der elektronischen SteuerERKLÄRUNG, nicht mit Steuerbescheiden.
    Zuletzt geändert von stiller; 30.04.2011, 23:21. Grund: e fehlte
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: lohnt ein eisnspruch ?

      Im Elster Formular gibt es im Menü unter "Extras" die Möglichkeit einer Steuerberechnung.
      Sind Papiersteuerbescheid und Elster-Steuerberechnung vom Ergebnis ziemlich gleich, gab es keine Abweichung vom Finanzamt.

      Ein Einspruch wäre dennoch möglich - wenn man z.B. vergessen hat etwas zu beantragen.

      Wie @stiller schon mitgeteilt hat - am besten die Steuerbescheide 2010 und 2009 abgleichen, ob es irgendwo gravierende Unterschiede gibt.

      Kommentar

      Lädt...
      X