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Fristen für Finanzämter

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    Fristen für Finanzämter

    Haben die Finanzämter auch gewisse Fristen einzuhalten, die ihnen
    für die Bearbeitung einer Steuererklärung zustehen?

    Gruß

    Hubert aka SteuerGau

    #2
    AW: Fristen für Finanzämter

    nein, zumindest nicht direkt.

    http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/dem-finanzamt-beine-machen.html

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      #3
      AW: Fristen für Finanzämter

      Es gelten natürlich die Fristen für die Festsetzungsverjährung. Wenn also eine Steuererklärung 2010 jetzt in 2011 abgegeben wurde, muss sie bis 31.12.2015 bearbeitet sein.

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        #4
        AW: Fristen für Finanzämter

        Hallo Hubert,

        nur weil Sie die Frage jetzt schon im dritten Forumsbeitrag stellen, erhalten Sie keine neuen Antworten.

        Die Finanzämter haben keine Vorgabe, in welcher Zeit die Erklärung bearbeitet sein MUSS (Ausnahme: Festsetzungsverjährung).

        Allerdings haben Sie die Möglichkeit ein Untätigkeitsklage einzureichen, wenn Ihre Erklärung sechs Monate nachweislich nicht angerührt wurde. Wenn Sie - wie in Ihrem Fall mit dem Wechsel der Zuständigkeit - aber zwischendurch eine Mitteilung bekommen, dass Sie nun in einem anderne Amt geführt werden, oder das Finanzamt noch Unterlagen anfordert, beginnen die sechs Monate von Neuem.

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          #5
          AW: Fristen für Finanzämter

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Allerdings haben Sie die Möglichkeit ein Untätigkeitsklage einzureichen, wenn Ihre Erklärung sechs Monate nachweislich nicht angerührt wurde.
          Das ist so nicht korrekt: Die Untätigkeitsklage setzt einen Einspruch voraus, über den sechs Monate lang ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes nicht entschieden wurde. SteuerGau könnte höchstens erst einmal als Vorstufe einen Untätigkeitseinspruch einlegen, wobei hier keine Sechs-Monats-Frist vorgegeben ist (also schwammig). Aber dazu muss über einen ANTRAG nicht entschieden worden sein, d.h. bei einer Pflichtveranlagung kann das nicht vorliegen, sondern nur bei einer freiwilligen Antragsveranlagung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Fristen für Finanzämter

            Unabhängig von all dem ist jeder Bearbeiter im Finanzamt bemüht, die Steuererklärungen möglichst schnell zu bearbeiten, da es Zielvereinbarungen zu Durchlaufzeiten gibt, die man schon einhalten will. Wenn aber z. B. Personalausfälle aufgrund Krankheiten etc. zeitgleich mit einem verstärkten Erklärungseingang wie jetzt im Mai kommen, ist es halt manchmal nicht von jedem zu schaffen, alle Erklärungen zeitnah zu bearbeiten.

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