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Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

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    Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

    Wie kann ich als Lehrer mein Arbeitszimmer in unserer Eigentumswohnung absetzen. Bei einer Mietwohnung ist mir klar, dass ich dort prozentual die Miete ansetzen kann. Wie erfolgt dass, wenn man monatlich seine Rate an die Bank zahlt, genauso ?? Wie erfolgt die Berechnung, was ist bei Eigentum zu beachten ??

    #2
    AW: Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

    Man nimmt den Wert der ETW (z.B Kaufpreis) und rechnet die Jährliche Abschreibung.

    § 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG
    a) bei Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind, jährlich 2 %
    b) vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt worden sind, jährlich 2,5 %

    also z.B. Kaufpreis ETW 200.000 x 2% = 4000 Eur

    und die gemeinsam mit allen anderen Kosten (Strom, Wasser, Müll...) anteilig auf die Gebäudefläche rechnen.

    Aber Achtung für das Wohnen muss noch genügend Wohnfläche übrigbleiben. Bei einer Wohnung von 60 m² für 3 Personen, ist bissel schwierig mit einem Arbeitszimmer von 10m².Es muss ein abgeschlossenen Zimmes sein, keine Flurecke oder Ecke im Wohnzimmer.

    Bei erstmaliger Beantragung Wohnungsgrundriss beifügen und Bestätigung des Arbeitsgebers das kein Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung steht.
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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      #3
      AW: Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

      Und dann werden von der Abschreibung und den zusätzlichen Kosten die prozentualen Kosten des Arbeitszimmers (entsprechend der Größe des Arbeitszimmers) steuerlich angesetzt, oder ??

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        #4
        AW: Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

        Ja, bis maximal 1.250,- €.

        Als Tipp:
        Nehmen Sie sich eine Anlage V dazu: da sind alle Aufwendungen aufgelistet, die bei einer (vermieteten) Wohnung auftreten könnten und diese können dort auch direkt prozentual aufgeteilt werden. Natürlich dient die Anlage V nur als Hilfestellung, sie muss / darf nicht mit in der Erklärung bleiben.

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          #5
          AW: Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

          Bei der Afa-Bemessungsgrundlage muss man noch beachten, dass aus dem Kaufpreis der Wert des Grund und Bodens (oft 10-20%) herausgerechnet werden muss. Abschreiben kann man nur den Gebäudeanteil.

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            #6
            AW: Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

            Die Rate an die Bank enthält mit Sicherheit auch Schuldzinsen, die anteilig mit zu den Kosten des Arbeitszimmers gehören.

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              #7
              AW: Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

              Was und wie muss ich denn nun berechnen ?? Wie soll ich denn den Bodenpreis rausrechnen ?? Wie setze ich die Schuldzinsen bei der Bank an ?? Ich bin jetzt völlig verwirrt !!

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                #8
                AW: Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

                "Was und wie muss ich denn nun berechnen ?? Wie soll ich denn den Bodenpreis rausrechnen ?? Wie setze ich die Schuldzinsen bei der Bank an ?? Ich bin jetzt völlig verwirrt !!"

                Nicht verzagen, Steuerberater fragen. Beim Thema Arbeitszimmer sind die Finanzämter sehr, sehr sensibel. Da sollte alles bis auf das i-Pünktchen stimmen !!!

                Hubert aka SteuerGau

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                  #9
                  AW: Arbeitszimmer als Lehrer bei Eigentumswohnung ??

                  Beispiel:

                  KP: 200.000
                  Notar: 2.000
                  Grunderwerbsteuer: 7.000 (und weitere Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung)
                  Anschaffungskosten: 209.000

                  Anteil Boden pauschal 10%: -20.900 (wenn das Finanzamt nicht zustimmt werden sie es selbst ändern)

                  Abschreibungsfähig: 188.100
                  Afa-Satz: 2%
                  macht Abschreibung von 3.762 (die kannst du Ansetzen)
                  dazu die ZINSEN (nicht die gesamte Rate!) - die siehst du im Abrechnungsbescheid der Bank, denn in der Rate ist der Kaufpreis ja schon drin! -das wäre ja doppelt berücksichtigt.

                  Und dazu dann Strom, Wasser, Müll, Hausmeisterkosten.....
                  Anteilig auf die Gebäudefläche aufteilen!

                  Dann natürlich die Kosten die direkt aufs Arbeitszimmer fallen. z:B. Neu renoviert (tapete, Fussbodenbelag..)
                  Einrichtung des Arbeitszimmers (Tisch, Stuhl, Schreibtischlampe) - muss wieder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

                  Siehe Tipp von Sabre mit der Anlage V!!! Und Googeln - Google schlägt sogar "Arbeitszimmer Lehrer" vor. Da gibt es dann auch Auflistungen was alles abzugsfähig ist.....
                  LG MAX v S.

                  (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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