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Gemeinsame Veranlagung zurücknehmen

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    Gemeinsame Veranlagung zurücknehmen

    Mein Mann & ich leben seit Feb.2010 getrennt. Wir haben die gemeinsame Veranlagung für 2010 beantragt. Die Steuererklärung wurde vor wenigen Tagen eingereicht Nun habe ich Post vom FA erhalten. Mein Mann hat im Jan 10 eine sehr hohe Abfindung (€185.000) erhalten. Von dieser Abfindung hatte ich keine Kenntnis.Nun fordert das FA weitere Unterlagen. Ich fürchte eine hohe Steuerschuld die an mir hängen bleibt. Mein Mann ist US Staatsbürger lebt wieder in den USA. Kann ich den Antrag wieder zurückziehen da ich von dieser Abfindung keine Kenntnis hatte? Welche Möglichkeiten hätte ich sonst noch?
    Vielen Dank!

    #2
    AW: Gemeinsame Veranlagung zurücknehmen

    So lange die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach Bescheiderstellung noch nicht abgelaufen ist, können Sie immer noch die getrennte Veranlagung beantragen. Ob das wirklich günstiger für Sie ist, können Sie aber nur selbst mit ihren Daten proberechnen oder einen Steuerberater befragen. Falls wirklich eine große Nachzahlung rauskommt, können Sie nach § 268 AO eine Aufteilung der Gesamtschuld beantragen, dann schuldet jeder Ehegatte die auf Ihn entfallende Schuld.

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      #3
      AW: Gemeinsame Veranlagung zurücknehmen

      Einzige Voraussetzung hierbei: Sie müssen in 2010 eigene Einkünfte gehabt haben. Denn, wer keine eigenen Einkünfte hat, kan für dieses Jahr nicht die gentrennte Veranlagung beantragen bzw. die Zusammenveranlagung verweigern.

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        #4
        AW: Gemeinsame Veranlagung zurücknehmen

        Eigenes Einkommen hatte und habe ich. Ich hoffe sehr, dass die gemeinsame Veranlagung zurückgenommen werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die beantragte gemeinsame Veranlagung für mich unter den neuen Gesichtspunkten gut ist. Leider habe ich meine Sachbearbeiterin beim FA noch nicht erreichen können .

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