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Kranken und Pflegeversicherung

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    Kranken und Pflegeversicherung

    Steuerfreier Zuschuss zur Kranken und Pflegeversicherung
    Hallo ich habe eine Frage zu meinen Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen. Ich bin in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert. In der Anlage Vorsorgeaufwand trage ich unter zeile 18 meine Beiträge zur Krankenversicherung ein. Muß ich dort nur meinen Anteil an den Beiträgen angeben oder die ganze Summe, d.h. meinen Anteil + den Anteil der Künstlersozialversicherung an der Krankenversicherung ? Analog meine Frage für den Eintrag der Pflegeversicherung in Zeile21?
    Eine weitere Frage hätte ich zu der Zeile 24 , ist dort mit Zuschuss zu den Beträgen der Anteil der Beträge gemeint den die Künstlersozialkasse quasi als Arbeitgeberbeitrag dazuzahlt ( zb. 50% zur Krankenversicherung ).

    #2
    AW: Kranken und Pflegeversicherung

    Hallo,
    ich zitiere aus der Hilfe für das Elster-Formular:
    Steuerfreie Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mindern die abziehbaren Beiträge. Sie sind deshalb anzugeben. Die steuerfreien Zuschüsse z. B. von der Künstlersozialkasse sind in der Zeilen 24 anzugeben.
    In der Zeile 18 mssen somit 100% der Beiträge rein. So, dass die Differenz nur in der Höhe besteht, was selber bezahlt wurde.

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