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Pflicht zur Veranlagung

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    Pflicht zur Veranlagung

    Moin, ich hab mehrere Fragen aber erstmal die die mir auf der seele brennt.

    ich hab in dem kleinen heft für die lohnsteuer gelesen, dass man zur veranlagung verpflichtet ist, wenn man arbeitnehmer ist und beispielsweise eine rente bezieht.
    bei mir sieht das nun so aus, das ich 2010 student war und halbwaisenrente bezogen hab und auch ca 500€lohnsteuer bezahlt (dual student). also bin ich ja verpflichtet eine erklärung zu machen oder nicht? wenn ja, dann versteh ich folgendes nicht:
    auch 2009 war bei mir die gleiche situation (student+ halbwaisenrente) und ich habe keine mahnung vom finanzamt bekommen,dass ich doch eine veranlagung machen soll (hab 2009 ca 150 € steuern bezahlt)..
    was passiert wenn man keine macht?sind die gezahlten steuern zu wenig und das finanzamt schert sich nicht drum??
    vielen dank

    grüße

    #2
    AW: Pflicht zur Veranlagung

    Hast Du denn dem Finanzamt mitgeteilt, dass bei Dir die Voraussetzungen vorliegen, die zu einer Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung führen? Wüsste das Finanzamt, welche Einkünfte Du hast, dann müsstest Du natürlich keine Steuererklärung abgeben.

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      #3
      AW: Pflicht zur Veranlagung

      Danke dir für die schnelle antwort,

      keine ahnung ob das finanzamt das weiß, also das ich lohnsteuern auf mein "studentengehalt" bezahlt hab, müssen die ja wissen. und auf dem schrieb der rentenkasse steht was von einer "zentralen zulagestelle für altersvermögen" der sie wohl meine daten mitgeteilthaben. ob das finanzamt davon was weiß. keine ahnung

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        #4
        AW: Pflicht zur Veranlagung

        Du bist verpflichtet.

        Dem Finanzamt liegen zwar sowohl die Lohndaten als auch die Rentendaten vor, diese sind aber wahrscheinlich noch nicht zusammengeführt. Das Finanzamt kann die Erklärung mindestens sieben Jahre rückwärts verlangen, dann auch mit Zinsen und ggf. Verspätungszuschlag. Ich würde also die Erklärung eher bald abgeben.

        Es ist ja auch noch gar nicht gesagt, ob trotz der Rente eine Nachzahlung rauskommt.
        Zuletzt geändert von Kloebi; 19.05.2011, 10:21.

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          #5
          AW: Pflicht zur Veranlagung

          danke auch dir.

          das wird wohl nicht reichen die erklärung nur für 2010 abzugeben oder?müsste ich also auch für 2009 und 2008 usw machen?obwohl ich von 2006- 2008 keine steuern bezahlt hab?

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            #6
            AW: Pflicht zur Veranlagung

            Es kommt halt drauf an, wie hoch die Einkünfte in den Vorjahren waren, ob der Grundfreibetrag (seit 2010 8004 Euro) überschritten wurde.

            Die Renten werden zumindest seit 2005 in der heutigen Form besteuert.

            Ich würde mal 09 und 10 abgeben, dann wird das FA schon fragen, was in den Vorjahren war.

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              #7
              AW: Pflicht zur Veranlagung

              Und wenn Sie insgesamt (also mit Arbeitslohn UND Rente) unter dem Grundfreibetrag sind, wird das Finanzamt für die Vorjahre auch nicht nachfragen.

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