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    Anlageverzeichnis

    Hallo ich habe eine Frage zum Anlageverzeichnis.
    1. muß ich eigentlich ein anlageverzeichnis bei einer formlosen einnahmeüberschussrechnung beim finanzamt abgeben?
    2. kämen in dieses anlageverzeichnis nur die aktuellen abschreibungen für 2010 oder alle noch aktiven abschreibungen?
    3. müssen in dieses anlageverzeichnis für 2010 auch noch die Abschreibungen rein die schon längst abgeschrieben sind, also zb. der PC der nur noch einen Restbuchwert von 1 Euro hat.

    #2
    AW: Anlageverzeichnis

    Das Finanzamt kann sich zur Gewinnermittlung auch ein Anlageverzeichnis vorlegen lassen.
    Darin sollte stehen WAS man WANN zu WELCHEM Preis gekauft hat, wie hoch die Abschreibung bis zum aktuellen Zeitraum war und was man im aktuellen Jahr an Abschreibung abzieht.

    Der PC bleibt im Verzeichnis, bis man ihn
    - verkauft (Verkaufserlös)
    - entnimmt (Restwert als Privatentnahme)
    - verschrottet.

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