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Rentner - steuerfreier Teil der Rente

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    Rentner - steuerfreier Teil der Rente

    Hallo, ich verstehe es nicht:

    Berechnung der Rentenbesteuerung:

    Elster:
    Jahresbetrag der Rente = 15.007 Euro
    steuerfreier Teil der Rente = 7.504 Euro

    Finanzamt:
    Jahresbetrag der Rente = 15.007 Euro
    steuerfreier Teil der Rente = 7.209 Euro

    Renteneintrittsalter 17.11.2002

    Warum kommt das Finanzamt (oder Elster) auf einen anderen steuerfreien Teil der Rente???

    Hat jemand Tipp für mich???

    Danke

    #2
    AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

    gerechnet wird:

    Jahresbetrag der Rente Jahr 2005, davon 50 % ist der bleibende steuerfreie Teil.
    Jahresbetrag der Rente 2010 abzüglich des steuerfreien Teils, = steuerpflichtiger Teil.

    In der Anlage R müssen die richtigen Werte eingegeben werden. Zeile 5 = Rentenwert 2010
    und Zeile 6 alle Rentenanpassungen seit 2005.

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      #3
      AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

      Ah, ok.
      Das heisst also, wenn ich nur den Rentenbetrag aktuelles Jahr und Steuerbeginn eintrage, dann "kann" Elster wg. den fehlenden Daten den korrekten Freibetrag nicht korrekt ausgeben. Somit ist die Berechnung vom Finanzamt auch richtig.

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        #4
        AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

        so ist das dann.

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          #5
          AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

          Danke.
          Ist zwar blöd, weil dann muss ich jedes Jahr zurückrechnen, aber wird schon gehen.

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            #6
            AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

            na ja,

            zwei, drei Zahlen: Rente 2011 abzüglich Rente 2005 = Erhöhungsbetrag

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              #7
              AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

              Hallo lucky-Muc,

              die Ermittlung ist wirklich einfacher als gedacht:
              Der Rentenanpassungsbetrag ist die _Summe aller sogenannten regelmäßigen Rentenerhöhungen_ ab dem zweiten auf das Jahr des Rentenbeginns folgenden Kalenderjahres.
              Als sogenannter Bestandsrentner, welcher bereits vor dem 01.01.2005 Rente bezogen hat, ab dem Kalenderjahr 2006!
              Sie benöten also lediglich Ihren *Rentenbescheid 2005*.
              Wenn Sie nun durch _regelmäßige_ Rentenerhöhungen mehr Rente bezogen haben, ist die Differenz der *Rentenerhöhungsbetrag*.
              Bewahren Sie also bitte dringend diesen Rentenbescheid 2005 auf.
              Er ist Ihre Referenz!
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

                Danke für die Antworten.
                Hab mir jetzt den Rentenbescheid aus 2005 rausgezogen und meine Steuererklärung aus Elster kopiert und die Angaben (Erhöhungen) nachträglich zur Kontrolle eingegeben und siehe da es passt 1:1 zum Einkommensteuerbescheid des Finanzamts.

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                  #9
                  AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

                  elsterformular rechnet halt rückwärts, rentenbetrag minus rentenanpassung und dann je nach eintrittsjahr x% = steuerfreier betrag.

                  da sich dieser punkt:

                  Zitat von lucky-muc Beitrag anzeigen
                  steuerfreier Teil der Rente = 7.209 Euro
                  nicht mehr ändert, und jedes jahr auf dem steuerbescheid steht, kann man sich den rentenbescheid 2005 auch sparen...
                  einfach nur merken, das man diese summe aufm letzten steuerbescheid findet und in diesem falle nur zweimal vom aktuellen jahresrentenbetrag abziehen muss, um die anpassung zu erhalten ;-)

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                    #10
                    AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

                    Hello again !

                    Man kann sich eh die Rechnerei sparen und einen fiktiven Betrag pi mal Daumen eingeben. Das Finanzamt hat die Daten sowieso vom Rententräger übermittelt bekommen und gleicht diese ab resp. übernimmt sie.

                    Hubert aka SteuerGau

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                      #11
                      AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

                      dann darf man sich aber nicht wundern, wenn die vorab-berechnung in elsterformular ein falsches ergebnis ausspuckt bzw. auf dem steuerbescheid hinterher was anderes steht...

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                        #12
                        AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

                        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                        dann darf man sich aber nicht wundern, wenn die vorab-berechnung in elsterformular ein falsches ergebnis ausspuckt bzw. auf dem steuerbescheid hinterher was anderes steht...
                        Wie wäre es denn, wenn der Rententräger eine Kopie der Übermittlungsdaten an den Rentenempfänger schickt. Manch ein Rentner ist doch vollkommen überfordert mit dem Steuerkram und schaut gar nicht durch. Rentner sind doch keine Finanzmathematiker sondern Rentner, die sich auf ihren Lebensabend gefreut haben und nicht darauf von Vater Staat noch bis ins Altersheim hinein abgeschöpft zu werden. Und auch hat er sicher nicht so viel Kohle über um noch einen Steuerberater zu bezahlen.

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                          #13
                          AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

                          Das würde nur den Rentnern, die jedes Jahr schon vor dem 01.01. ihre Steuererklärung abgeben wollen, auch nichts helfen. Immerhin bekommen die Rentenanbieter es noch nicht mal hin, rechtzeitig bis zum 28.02. alle Daten zu übermitteln.

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                            #14
                            AW: Rentner - steuerfreier Teil der Rente

                            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                            Das würde nur den Rentnern, die jedes Jahr schon vor dem 01.01. ihre Steuererklärung abgeben wollen, auch nichts helfen. Immerhin bekommen die Rentenanbieter es noch nicht mal hin, rechtzeitig bis zum 28.02. alle Daten zu übermitteln.
                            Stimmt auch wieder, irgendwie knarrt es überall im Geäst der Behörden.

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