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Nachzahlung Kita-Gebühren

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    Nachzahlung Kita-Gebühren

    Hallo,
    ich habe im Jahr 2010 Rechnungen für die Nachzahlung von Kita-Gebühren für die Jahre 2007 bis 2009 erhalten und bezahlt. (Insg. ca 1500Euro) Kann ich diese als Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung für 2010 berücksichtigen oder müsste ich die alten Steuerbescheide ändern lassen (wenn das überhaupt geht...)
    Danke und Gruß von Anett
    Viele Grüße von Anett

    #2
    AW: Nachzahlung Kita-Gebühren

    M.E. in 2010, da Zufluss-/Abflussprinzip nach § 11 EStG.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung Kita-Gebühren

      Ok. Danke. Ich werd die Kosten einfach ansetzen und dann mal sehen, was das FA dazu sagt...
      Viele Grüße von Anett

      Kommentar

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