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Ehefrau = Ehemann?

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    Ehefrau = Ehemann?

    Hallo,

    meine Frau arbeitet in Deutschland und ich im Ausland
    und brauchte keine Steuerkläung machen (keine Einkünfte in Deutschland)

    wir haben geheiratet und geben nun unsere Einkommensteuerklärung ab.
    (gemeinsame Veranlagung oder je nachdem was Elster auspuckt :-) )

    Wer wird den jetzt wo eingetragen?
    die Ehefrau beim steuerpflichtigen Ehemann?
    oder halt Ehefrau bei Ehefrau und Ehemann bei Ehemann?
    oder ist das egal bzw. keine Auswirkung bei der Berechnung.

    Danke für Eure Hilfe

    Gruß
    Elster

    #2
    AW: Ehefrau = Ehemann?

    Hallo,

    wenn Sie im Inland wohnen (und nur im Ausland arbeiten) und Zusammenveranlagung wählen, dann müssen Sie sich als "Steuerpflichtiger / Ehemann" eintragen und Ihre Frau als "Ehefrau".

    Bei einer gentrennten Veranlagung tragen Sie in den beiden Erklärungen jeweils sich bzw. Ihre Frau als "Steuerpflichter" ein.

    Bei der Zusammenveranlagung ist es dabei unerheblich ob nur einer oder beide (steuerpflichtige) Einkünfte haben.

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      #3
      AW: Ehefrau = Ehemann?

      Respekt @elster011,

      selten wird bis zu Ende gelesen, aber zuerst
      Stpfl.
      (Variante 1) und der kann ein Mann oder eine Frau sein.
      (Variante 2) der Stpfl. ist ein Ehemann. Dann hat er eigentlich auch eine Ehefrau.

      (Variante 3) der Stpfl. ist ein Ehemann, der mit der Steuererklärung der Ehefrau nichts zu tun haben will, da wird die Ehefrau zwangsläufig zum Stpfl..

      ;-)
      Gruss stiller
      Gruss (S)stiller
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        #4
        AW: Ehefrau = Ehemann?

        Hallo,

        Danke für die Antworten.
        Verstehe es aber immer noch nicht:

        Also unter Allgemeine Angaben Zeile 7
        steht: Steuerpflichtige Person, bei Ehegatten: Ehemann.

        Ich bin aber nicht Steuerpflichtig, wollen aber eine Steuererklärung zusammen abgeben.
        Tragen wir jetzt die "Daten" von der Ehefrau bei Ehemann ein, oder ist das nun egal?

        Nochmals Merci für die Hilfe

        Gruß
        ELster

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          #5
          AW: Ehefrau = Ehemann?

          Ob Sie steuerpflichtig sind oder nicht entscheidet sich an ganz anderen Kriterien (§ 1 Einkommensteuergesetz).

          Wenn Sie in Deutschland wohnen*, sind Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig und können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Sie als Steuerpflichtiger/Ehemann, Ihre Frau als Ehefrau.
          Wohnen* Sie im Ausland, muß nur Ihre Frau eine Steuererklärung abgeben, sie ist damit in Deutschland beschränkt steuerpflichtig hinsichtlich ihrer deutschen Einkünfte.

          *oder gewöhnlicher Aufenthalt

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            #6
            AW: Ehefrau = Ehemann?

            Danke

            Gruß
            Elster

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