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ausdruck der elektronischen steuererklärung

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    ausdruck der elektronischen steuererklärung

    Hallo !

    War mit der steuererklärung für 2009 recht spät dran. War erst vor ca. 5 Wochen.

    Habe auch noch nichts zurückbekommen.

    Nun meine Frage : Kann ich den elektronischen Ausdruck zur steuererklärung von
    2009 auch für die elster erklärung 2010 verwenden oder muss ich warten
    bis ich eine neue erklärung für 2010 zugesandt bekomme.

    Vielen Dank für die Hilfe

    #2
    AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

    Was ist denn ein elektronischer Ausdruck?

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      #3
      AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

      Kann ich den elektronischen Ausdruck zur steuererklärung von
      2009 auch für die elster erklärung 2010 verwenden..

      Nein!
      Aber Du kannst die Daten von 2009 nach 2010 übernehmen, damit eine Erklärung durch Übernahme oder ändern von Daten erstellen und dann 2010 senden.
      Gruss (S)stiller
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        #4
        AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

        Ich kann also einfach so zusagen abschreiben oder ?

        Hab ich das richtig verstanden?

        @ elefant : Ich mein den Brief den man jedes jahr zugesandt bekommt?
        Kennst du den nicht ? Der nennt sich so.

        Kommentar


          #5
          AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

          Zitat von Luigi-82 Beitrag anzeigen
          Ich mein den Brief den man jedes jahr zugesandt bekommt?
          Vom Finanzamt? Vom Arbeitgeber?

          Kommentar


            #6
            AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

            Vom Arbeitgeber.

            Da steht immer ganz oben Ausdruck der elektronischen Steuerbescheinigung für 2009.

            Ich wollte nun wissen ob ich für die steuererklärung 2010 diese Bescheinigung
            nochmals verwenden kann oder ob ich auf die neue warten.

            Wie gesagt die für 2009 hab ich erst vor ca. 5 wochen gemacht und noch keinen
            Brief zurückbekommen ob ich was rauskrieg oder nachzahlen soll.

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              #7
              AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

              das eine hat mit dem anderen zumindest zeitlich nichts zu tun.

              den sogenannten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung den Sie vermutlich meinen, bekommt man vom arbeitgeber. dafür ist auch egal, wann man seine steuererklärung ans Finanzamt sendet oder nicht...
              und da sich die Daten normalerweise jedes jahr ändern, wenn auch nur minimal, kann man selbstverstaendlich NICHT den ausdruck von 2009 für die Erklärung von 2010 zu grunde legen. man kann hoechstens mal seinem Arbeitgeber auf die Füße treten, wenn man die Lohnsteuerbescheinigung für 2010 noch nicht bekommen hat.

              wann der einkommensteuerbescheid (den man vom Finanzamt bekommt) zur eingesandten 2009er Erklärung bei Ihnen eintrudelt, hat rein gar nichts mit der steuererklärung für 2010 zu tun ;-)

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                #8
                AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

                Alles klar. Die Bescheinigung vom arbeitgeber hab ich gemeint.

                Wollte ja auch nur wissen obb ich die für 2010 noch verwenden kann.
                Hab da mal so was gehört. Dann hab ich mich getäuscht.

                Das heist also ich müsste auf die neue Bescheinigung warten oder?

                Also dann vielen Dank.
                Zuletzt geändert von Luigi-82; 28.05.2011, 19:39.

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                  #9
                  AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

                  Ach so, es gab natürlich die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, die man an den Arbeitgeber weiter gab. Die gilt jetzt erst mal weiter. Es gibt keine neue mehr von der Gemeinde.

                  Meinst Du d a s mit 'den Brief den man jedes jahr zugesandt bekommt'? ;D

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                    #10
                    AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

                    Ja genau !!! diesen Brief.

                    Kann ich jetzt die Daten von dem Brief von 2009 auch für 2010 verwenden. ?

                    Also wenn die Antwort von Falzo richtig ist dann muss ich auf den neuen warten.

                    Nur das wollt ich wissen. :-)

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                      #11
                      AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

                      NEIN!

                      NOCHMAL: du musst dir von deinem arbeitgeber einen neuen Ausdruck für 2010 geben lassen, und die da drauf stehenden Daten kannst du in deine einkommensteuererklärung für 2010 eintragen.

                      auf der lohnsteuerkarte die es von der gemeinde gab, stand ja auch nicht was du verdient hast, das kann der arbeitgeber ja erst eintragen, nachdem das jahr vorbei ist.
                      statt das du die lohnsteuerkarte ausgefuellt zurückbekommst, gibt es seit einigen Jahren halt den ausdruck der elektronischen steuerbescheinigung und DEN brauchst du. und zwar den für 2010 und nix anderes! ;-)

                      (du musstest inzwischen beim arbeitgeber lediglich keine neue lohnsteuerkarte abgeben, aber das ist wieder was anderes, lass dich nicht noch mehr verwirren...)

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                        #12
                        AW: ausdruck der elektronischen steuererklärung

                        Vielen Dank nochmal Falzo ! Jetzt weis ich Bescheid

                        Genau das wollt ich wissen. :-)

                        ( Werd mich jetzt von niemandem mehr verwirren lassen.) ;-)

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