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Praktikum in der Schweiz - Anlage N?

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    Praktikum in der Schweiz - Anlage N?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. Anlage N und Auslandseinkommen. Ich versteh es einfach beim besten Willen nicht.

    Und zwar bin ich Student und habe im November und Dezember ein Praktikum in der Schweiz gemacht (ins. 7500CHF Lohn). Hierfür habe ich auch Quellensteuer bezahlt (509CHF). Kann mir vielleicht jemand erklären, wo und in welcher Anlage ich das alles angeben muss? Was ich vor allem nicht verstehe ist, das überall (Lohnsteuerbescheinigung Zeile 16 und Seite 1 Zeile 21f.) von steuerfreien Arbeitslohn die Rede ist? Wenn ich mein Lohn aus der Schweiz unter diesen Punkten nicht eintragen muss (weil steuerfrei?!?), wo denn dann?

    Danke, Gruß Tobi

    #2
    AW: Praktikum in der Schweiz - Anlage N?

    Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz. Im DBA wird geregelt, welcher Staat was besteuert.

    - Sind die Einkünfte in der Schweiz zu besteuern, dann möglicherweise ein Ansatz in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Progressionsvorbehalt (erhöhen den Prozentsatz der Steuer, werden selbst aber nicht besteuert).

    - Sind die Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland zu besteuern, wird das Einkommen in der Anlage N deklariert (Normaler Bruttoarbeitslohn), die Anrechnung der Steuer erfolgt über die Anlage AUS.

    Eventuell kann auch jemand anderes auswendig beantworten, welche Variante hier zutrifft.

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      #3
      AW: Praktikum in der Schweiz - Anlage N?

      Ähm, das habe ich nicht so ganz verstanden? Es müsste doch geregelt sein, wie sich meine Steuer zusammensetzt? Also ich war im Jahr 2010 nur 2 Monate in der Schweiz, die restlichen 10 Monate habe ich auch in Deutschland verdient. Leider kann ich Deinem Beitrag nicht so ganz entnehmen wie ich jetzt weiter vorgehen soll?

      Gruß Tobi

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        #4
        AW: Praktikum in der Schweiz - Anlage N?

        Hallo Stutzbach,
        da hier keine Steuerexperten DBA Deutschland-Schweiz unterwegs sind, eine Steuerberatung nicht stattfinden darf, schrieb Aron:

        Eventuell kann auch jemand anderes auswendig beantworten, welche Variante hier zutrifft.

        Zitat: Leider kann ich Deinem Beitrag nicht so ganz entnehmen wie ich jetzt weiter vorgehen soll?

        Sorry, ich weiss es auch nicht.
        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Praktikum in der Schweiz - Anlage N?

          Aron hat das schon fast richtig beantwortet.

          Die Einkünfte in der Schweiz sind steuerfrei. Aber doch nicht so ganz, weil diese Einkünfte mit einem gewissen "Progessionsvorbehalt" in die Berechnung mit einfließen, d.h. sie erhöhen den Steuersatz und das kann u.U. doch ein wenig Steuer kosten. Man muss da noch die Höhe der anderen Einkünfte berücksichtigen.
          Ich würde das in Zeile 21 der Anlage N eintragen. Wahrscheinlich wird das Finanzamt dann von dir die Lohnsteuerbescheinigungen (der Schweiz) anfordern.

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            #6
            AW: Praktikum in der Schweiz - Anlage N?

            Hallo!

            Ich habe das selbe Problem:

            Im letzten Jahr habe ich ein Praktikum in der Schweiz gemacht und insgesamt 7275 SFr eingenommen von denen mir nach Schweizer Steuerrecht 327 SFr plus AHV Beiträge abgezogen wurden.

            Sollte ich diesen Betrag nicht zumindest teilweise zurückerstattet bekommen? Trage ich den Brutto-Verdienst in Euro in der Anlage AUS in Zeile 7 oder 8 ein? Was muss ich noch bedenken?

            Vielen Dank!
            Gruß Svenja

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              #7
              AW: Praktikum in der Schweiz - Anlage N?

              Zitat von Stutzbach Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen,

              ich habe eine Frage bzgl. Anlage N und Auslandseinkommen. Ich versteh es einfach beim besten Willen nicht.

              Und zwar bin ich Student und habe im November und Dezember ein Praktikum in der Schweiz gemacht (ins. 7500CHF Lohn). Hierfür habe ich auch Quellensteuer bezahlt (509CHF). Kann mir vielleicht jemand erklären, wo und in welcher Anlage ich das alles angeben muss? Was ich vor allem nicht verstehe ist, das überall (Lohnsteuerbescheinigung Zeile 16 und Seite 1 Zeile 21f.) von steuerfreien Arbeitslohn die Rede ist? Wenn ich mein Lohn aus der Schweiz unter diesen Punkten nicht eintragen muss (weil steuerfrei?!?), wo denn dann?

              Danke, Gruß Tobi

              Hallo,

              hier gibt es Infos, bei Google eingeben und lesen:

              www.ofd-karlsruhe.de/pb/,Lde/319468

              Betrifft Thema: Grenzgänger nach DBA-Schweiz:‎

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