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    Hallo und einen guten Tag, ich habe eine Frage zu der neuen Steuersoftware in den Finanzämtern. In Hessen soll zum 01.08.2011 auf die Software Konsens Stufe 1 umgestellt werden. Was für Programme sind denn in Konsens Stufe 1 alle integriert ?

    VG Saubär

    #2
    AW: Software

    Jedenfalls nicht Elster ...

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      #3
      AW: Software

      "Konsens Hessen Finanzamt"
      Einer der ersten Treffer in der Suchmaschine ist die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)

      "... KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) ist ein Projekt zur Vereinheitlichung der Verwaltungssoftware der deutschen Finanzämter in allen Bundesländern. Ein wesentlicher Bestandteil von KONSENS ist GINSTER, ein Verfahren zur einheitlichen Speicherung für alle personenspezifischen Stammdaten.

      In Zusammenarbeit mit der Oberfinanzdirektion in Frankfurt setzt die HZD das Vorhaben für Hessen um. Gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird in Hessen bis Mitte 2011 auf einheitliche Programme des bayerischen Verfahrens und eine einheitliche Betriebsplattform (BS2000) umgestellt sein. In der hessischen Landesverwaltung sind rund 10.000 Anwenderinnen und Anwender von der Umstellung betroffen. Unterstützung erfährt Hessen bei diesem Großprojekt neben Bayern vor allem durch die Länder Bremen und Saarland, die dieses Verfahren bereits betreiben."


      Man möchte wohl Bundesweit auf allen Servern und PC´s der Finanzämter die gleichen Anwendungen laufen lassen, um Kosten für Programmierung, Verwaltung und Personal zu reduzieren und den Datentransfer zwischen den Bundesländern zu vereinfachen.

      Mit Elster hat das aber tatsächlich sehr wenig zu tun.

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        #4
        AW: Software

        Da läuft noch mehr mit KONSENS und das ist gut so:


        "Fahrenschon: „Radikalkur bei der Steuererklärung - den Bürger mit einer vorausgefüllten Erklärung unterstützen!“
        „Ein zentrales Vorhaben zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die ‚Vorausgefüllte Steuererklärung’. Sie ist ein wichtiger Baustein für eine Steuervereinfachung. Der Bürger muss bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt werden!“, forderte Finanzminister Georg Fahrenschon auf der Finanzamtsleitertagung des Bayerischen Landesamts für Steuern am Mittwoch (4.5.) in Sonthofen.

        Da die vorausgefüllte Steuererklärung ausschließlich elektronisch bereit gestellt werden soll, wird ein weiterer Anreiz für Bürger geschaffen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Seit dem Jahr 2005 werden die Steuerprogramme von den Ländern bundesweit einheitlich im Rahmen des Vorhabens KONSENS entwickelt. Dies ist besonders effizient und wirtschaftlich, weil - im Gegensatz zu früher - Verfahren nur noch einmal für alle entwickelt werden. Für die Konzeption und Umsetzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist in diesem Vorhaben Bayern federführend zuständig. Fahrenschon zeigte sich zuversichtlich, eine erste Stufe der vorausgefüllten Steuererklärung noch im Jahr 2013 zur Verfügung stellen zu können.

        „So unkompliziert wie möglich - das ist auch unser Credo bei der Grundsteuerreform!“ forderte Fahrenschon weiter. Allein eine Anknüpfung an physikalische Größen und damit das von Bayern mitentwickelte Äquivalenzmodell sei ein gangbarer Weg. „Ziel muss es sein, eine einfache und vor allem auch stabile Bemessungsgrundlage zu schaffen“, stellte Fahrenschon fest.

        Angesichts der zunehmenden und komplexer werdenden Aufgaben und der Personalentwicklung sei die Umsetzung einer zukunftsfähigen Organisationsform für die bayerischen Finanzämter eine wichtige Aufgabe. Fahrenschon: „Dabei muss mit Sorgfalt und Fingerspitzengefühl vorgegangen werden. Wir wollen eine Reform, die zum Ziel hat, die Leistungsfähigkeit und Effizienz der bayerischen Steuerverwaltung angesichts der Herausforderungen der demografischen Entwicklung nachhaltig zu erhalten und möglichst zu verbessern“. Dabei solle die Steuerverwaltung weiterhin in der Fläche vertreten sein. Fahrenschon kündigte an, demnächst das weitere Vorgehen mit den zuständigen Fachleuten zu beraten. Künftig sollten örtliche Zuständigkeiten flexibler gestaltet werden, um eine möglichst optimale Aufgaben- und Personalverteilung zu gewährleisten.

        Angesichts der Fülle von gesetzlichen Vorschriften und Bürokratiepflichten sei eine Steuervereinfachung notwendiger denn je. Der bereits auf den Weg gebrachte Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sehe bereits spürbare Vereinfachungen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung vor. So sollen zum Beispiel der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben, Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt und die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erleichtert werden. Fahrenschon: „Dies kann aber nur ein erster Schritt sein. Steuervereinfachung und Bürokratieabbau müssen zu ständigen Begleitern der Politik werden“."

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