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Tolle Vereinfachung

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    Tolle Vereinfachung

    Einfach super das Elster nutzen, früher hab ich meine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben, die Belege wurden kontrolliert und nach max 14 Tagen hat ich die Erstattung auf dem Konto. Das tolle Elsterprogramm verlangt von mir das ich Belege für Lohnersatzleistungen die schon auf dem Ausdruck der eTin aufgeführt sind nachreiche. Also kopiere ich jetzt meinen eTinausdruck und schick ihn ans Finanzamt. Wer läst sich blos solch tolle Vereinfachungen einfallen.
    Must ich einfach loswerden da man ja mittlerweile vom Finanzamt weggeschickt wird wenn man mit seinen Belegen da auftaucht und sie bestenfalls beim Pförtner loswird mit dem Hinweis man solle doch bitteschön das Internet nutzen. So wird sicherlich die Bearbeitung enorm beschleunigt.

    #2
    AW: Tolle Vereinfachung

    Hallo Huhugo,

    das Finanzamt würde ich gern mal kennenlernen, dass nach maximal 14 Tagen (also manchmal sogar noch eher) deinen Bescheid erstellt hat und das Geld auf dein Bankkonto überwiesen.
    Selbst wenn deine Erklärung an dem Tag wo du sie abgibst noch bearbeitet wird, vergehen bis zur maschinellen Bescheiderstellung zwei bis drei Tage und der Tag an dem der Bescheid zur Post geht liegt mindestens 8 bis 10 Tage später. An dem Tag wo dein Bescheid in den Briefkasten kommt, wird auch die Erstattung ausgelöst je nach Bank braucht dein Geld dann noch einmal zwei bis drei Tage.

    ......früher hatten wir auch mal einen Kaiser

    Tschüß

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      #3
      AW: Tolle Vereinfachung

      Zitat von Huhugo Beitrag anzeigen
      Einfach super das Elster nutzen, früher hab ich meine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben, die Belege wurden kontrolliert und nach max 14 Tagen hat ich die Erstattung auf dem Konto. Das tolle Elsterprogramm verlangt von mir das ich Belege für Lohnersatzleistungen die schon auf dem Ausdruck der eTin aufgeführt sind nachreiche. Also kopiere ich jetzt meinen eTinausdruck und schick ihn ans Finanzamt. Wer läst sich blos solch tolle Vereinfachungen einfallen.
      Must ich einfach loswerden da man ja mittlerweile vom Finanzamt weggeschickt wird wenn man mit seinen Belegen da auftaucht und sie bestenfalls beim Pförtner loswird mit dem Hinweis man solle doch bitteschön das Internet nutzen. So wird sicherlich die Bearbeitung enorm beschleunigt.
      Vermutlich sind Sie nachts um 22 Uhr aufgetaucht, wo dann überraschenderweise keine Öffnungszeit mehr war ;-) Sorry, aber mit so unklaren Angaben kann Niemand etwas anfangen und hat auch nicht wirklich etwas mit Elster zu tun.

      Mit der Lohnersatzleistung einmal die Frage, um welche Leistung es sich konkret handelt und in welcher Zeile der Lohnsteuerbescheinigung diese ausgewiesen wurde. Es gibt nämlich ein paar Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung, in der der Arbeitgeber quasi eintragen kann, was er will (= nicht von der Finanzverwaltung definiert), und daher an das Finanzamt mangels sinnvoller Weiterverarbeitungsmöglichkeit gar nicht übermittelt werden. Wenn das bei Ihnen eine solche ist, ist die Nachfrage des Finanzamts durchaus sinnvoll, weil es in Ihrem Datensatz diese Angabe gar nicht hat. Im übrigen fällt mir z.B. zu Mutterschaftsgelt ein, dass der Arbeitgeber derartige Beträge zahlt und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist, die gesetzliche Krankenkasse aber ebenfalls zahlt, was natürlich nicht vom Arbeitgeber ausgewiesen wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Lohnsteuerbescheinigung, Zeile 15
        - Kurzarbeitergeld
        - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
        - Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz),
        - Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag

        Bei Altersteilzeit könnte sich der Bearbeiter z.B. den Vertrag vorlegen lassen, wie das ganze über die entsprechenden Jahre abgewickelt wird.

        Das reine kopieren der Lohnsteuerbescheinigung (deren Werte auch beim Finanzamt so übermittelt worden sind) ist tatsächlich Sinnlos.

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          #5
          AW: Tolle Vereinfachung

          Zitat von Aron Beitrag anzeigen
          Das reine kopieren der Lohnsteuerbescheinigung (deren Werte auch beim Finanzamt so übermittelt worden sind) ist tatsächlich Sinnlos.
          . . . aber mitunter durchaus sinnvoll, da die korrekte Ermittlung der eTIN für beispielsweise Antoine Bigot de la Touanne _nicht_ trivial ist! Und nur mit der korrekten eTIN kann die Sachbearbeitung die Daten abrufen.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Tolle Vereinfachung

            @DC1961-1
            Selbstverständlich ist es von Vorteil, wenn der Bearbeiter durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung in Papier nachprüfen kann,
            - Wie die richtige ETIN ist,
            - Ob die Bescheinigung das Endprodukt einer gelungenen Datenübertragung vom Arbeitgeber ist,
            - Ob es die letzte Bescheinigung ist (Bei Mehrfachübertragung - manche AG schaffen es, die alte nicht zu überschreiben sondern tatsächlich durch Eingaben zur Person eine echte Neuübertragung anzustoßen und somit Bruttoarbeitslohn und alles anderes zu verdoppeln ... ).

            Für mich ist in diesem Thread der Punkt wichtig, dass der bloße Kopiervorgang der Lohnsteuerbescheinigung dem Bearbeiter im Finanzamt eigentlich nicht hilft zu erkennen, warum Einnahmen unter dem Progressionsvorbehalt vorliegen und wie sich deren Höhe ermittelt.

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