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Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

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    Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

    Guten Tag,

    ab jetzt also elektronisch....
    Nach intensiver Lektüre auf Elster.de wird mir angezeigt, das der PC alle Voraussetzungen erfüllt, und dass ich das ElterFormular (für EST, USt-Voranmeldung...) downloaden kann. Soweit, sogut, aber dann, die Registrierung...

    Was bzw. wen gebe ich bei folgender Familiensituation bei der Registrierung an?
    1. Gemeinsam veranlagtes Ehepaar (eine Steuernummer)
    2. Ehemann angestellt
    3. Ehefrau selbstständig / freiberuflich (zusätzliche Steuernummer für Gewerbe)
    4. Diverse Anlagen (Kind...) erforderlich


    Und dann fragt der 77-jährige Vater an, ob er, der keinen Computer besitzt und bisher seine Steuererklärung auch handschriftlich abgegeben hat, ebenfalls ab jetzt über diesen PC mit dann meiner Signatur seine Steurerklärung abgeben kann. Ich denke, nein, oder?!

    Grüße
    Stefanie R.

    #2
    AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

    Hallo Stefanie R.

    du kannst die gemeinsame Steuernummer verwenden, bei erfolgreicher Registrierung bekommst du per Mail die Authentifizierungs-Id und ein paar Tage später per Brief an die Adresse die unter der angegebenen Steuernummer gespeichert ist den Aktivierungscode.

    Mit dem erstellten Zertifikat ist eindeutig feststellbar, wer hat welche Steuererklärungen abgegeben.
    Bei verwandschaftlichen Beziehungen in gerader Linie (Eltern, Kinder) gibt es keine Probleme.
    In einer gesetzlichen Festlegung ist genau festgehalten für wen man alles Erklärungen abgeben dürfte.

    Hier die Quelle als Gesetzestext:
    § 6 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz, "Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen"
    ... Die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung ...

    § 15 Abgabenordnung
    (1) Angehörige sind:
    1. der Verlobte,
    2. der Ehegatte,
    3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
    4. Geschwister,
    5. Kinder der Geschwister,
    6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
    7. Geschwister der Eltern,
    8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 10.06.2011, 14:21. Grund: Ergänzung

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      #3
      AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

      Hallo Stefanie R.,
      hier ist eine schöne Diskussion zur Nutzung des Zertifikats:
      Soll jeder selbst entscheiden!
      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=29657

      Gruss stiller
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

        Danke für die schnellen Antworten, aber so ganz verstanden habe ich das noch nicht (sorry!):

        Also, wenn ich die gemeinsame Steuernummer für die gemeinsame ESt angebe, muss ich dann in dem Registrierungsformular nicht auch BEIDE Namen angeben (es ist aber nur Platz für einen Namen). Und dann gibt es ja noch die Steuernummer für mein Gewerbe - wo kommt das dann hin?

        *Grübel*

        Grüße
        Stefanie R.

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          #5
          AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

          Zitat: Also, wenn ich die gemeinsame Steuernummer für die gemeinsame ESt angebe, muss ich dann in dem Registrierungsformular nicht auch BEIDE Namen angeben (es ist aber nur Platz für einen Namen).

          EIN Name reicht vollkommen, der der Frau oder der des Mannes.

          Zitat: Und dann gibt es ja noch die Steuernummer für mein Gewerbe - wo kommt das dann hin?

          Nirgens, es sei denn, Du willst fein säuberlich trennen - die private Einkommensteuer und die betrieblichen Steuern, dann beantragst Du für die betriebliche Steuernummer ein extra Zertifikat.

          gruss stiller
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

            Zitat SlashDD:
            es gibt kein gemeinsames zertifikat für eheleute und das hat auch erstmal nichts mit der steuernummer zu tun...

            Diese Aussage wag ich zu bezweifeln.
            Eheleute haben eine gemeinsame Steuernummer, und wenn sie (er/sie) sich drunter authentifizieren, auch ein gemeinsames Zertifikat!

            Gruss stiller
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

              Vielleicht einmal etwas plakativer: Trennen Sie sich bitte von dem zugegebenermaßen naheliegenden Gedanken, dass beide Eheleute etc. gemeinsam die Steuererklärung elektronisch einreichen. Tatsächlich ist es so, dass das Zertifikat alleine wichtig ist zur Identifikation des DATENLIEFERERS, der hier -zufälligerweise- teilweise (= bezüglich des Ehemannes) identisch ist mit einem von zwei Steuerpflichtigen. Anders ausgedrückt: Person X registriert sich als DATENLIEFERER, der anschließend nach Gusto Steuererklärungen einreicht z.B. für den Hausfreund A aus Füssen, die Geliebte B in Kassel und den Vermieter der Ferienwohnung C in Kiel, den Enkel D in Frankfurt und den Nachbarn E in Frankfurt / Oder sowie "seine" GmbH F sowie für den gemeinnützigen Verein G, dessen Kassierer er ist. Und dann kommt X noch auf die Idee, seine mit seiner Frau H gemeinsame Einkommensteuererklärung einzureichen. In ALLEN diesen Fällen ist nur EINE EINZIGE Person der Datenlieferer, nämlich X. Und folglich registriert nur X sich alleine mit SEINEN Daten, auch wenn in dem Speicherkonto des Finanzamts zufälligerweise auch Daten seiner Frau H gespeichert sind. SEINE Registrierungsdaten werden auch nur mit SEINEN Daten abgeglichen, nicht mehr und nicht weniger. Darüber hinaus kann H natürlich sich zusätzlich auch separat registrieren zum Erhalt eines EIGENEN Zertifikats. Das ändert aber nichts daran, das die Steuererklärung nur von EINEM Datenlieferer geliefert werden kann.

              Bevor die Frage kommt: Der Datenlieferer sollte sich von dem Steuerpflichtigen eine irgendwie geartete Genehmigung (am besten schriftlich) geben lassen, dass er die Daten des Steuerpflichtigen so übermitteln durfte. Denn wenn der Steuerpflichtige nachher behauptet, er wüsste von nichts und dass die schweizer Zinsen nicht erklärt wurden, dafür könne er nichts, er habe die Datenlieferung nie genehmigt, dann wird halt beim Datenlieferer vielleicht einmal nachgefragt. ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

                Dem X-Chromosom bei Y sei Dank,
                bei Ehegattensteuernummer kann sich XX oder XY zertifizieren (z.B. für den Hausfreund ;-)!
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

                  Bei Ehegatten kann sich aber
                  der Gatte oder
                  die Gattin registrieren.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                    #10
                    AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

                    Zitat von SlashDD
                    Sorry Stiller muss ich dich enttäuschen, die Steuernummer ist nur Mittel zum Zweck, ein Zertifikat ist nur einer Person zuordenbar und niemals Ehegatten. Das würde dem Grundprinzip der zweifelsfreien Identifizierung, welches hinter dem Zertifikat steckt, widersprechen.
                    Leider falsch. Die aktuellen ELSTER-Zertifikate zertifizieren "nur" die Steuernummer, nicht die einzelne Person. Bei Ehegatten besteht zudem das Problem, dass bei der Plausibilitätsprüung eines persönlichen Zertifikats immer das Geburtsdatum des Ehemannes abgefragt wird - nie das Geburtsdatum der Ehefrau (korrigiert mich, falls man es inzwischen auswählen kann). Allein deswegen kann schon nicht von einem personengebundenen Zertifikat gesprochen werden.

                    Andererseits könnte man dadurch behaupten, dass alle "Ehegatten-Zertifikate" eigentlch Zertifikate des Ehemannes sind (denn schließlich wurde sein Geburtsdatum als Abgleich verwendet). So gesehen kann die Ehefrau nie ein eigenes Zertifikat bekommen.

                    Erst mit Einführung der ElStAM (Nachfolger der Lohnsteuerkarte) zum 01.01.2012 wird es tatsächlich persönliche Zertifikate geben. Die Registrierung (für diese neuen Zertifikate) erfolgt dann über die Identifikationsnummer (garantiert eindeutige Zuordnung) oder - falls der Test gelingt - über den neuen Personalausweis. Ob diese Zertifikate dann allerdings nur für den Abruf der ElStAM dienen oder ob man mit denen auch seine Erklärungen abgeben kann bleibt abzuwarten.

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                      #11
                      AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

                      Oh je, oh je, oh je,... Verwirrung - aber auch gleichzeitig "aufgeklärt" :-)

                      Ich dache eigentlich, ich hätte eine "einfache" Frage gestellt?!?!

                      Gut, also nochmal zusammengefasst:

                      1. Ich (Ehefrau) sitze vor dem Rechner und fülle alle Daten meines Mannes (mit unserer gemeinsamen St-Nr.) in das Anmeldeformular für das Zertifikat. Glücklicherweise kenne ich sein Geburtsdatum.... ;-)

                      2. Ich warte auf Autorisierungs-Mail und Brief.

                      3. Danach erstelle ich mit Elster die ESt 2010 (mit Anlage Kind etc.) für meinen Mann und mich.

                      3a. Wenn ich möchte, kann ich für separat für das Gewerbe ein neues / anderes Zertifikat beantragen, ich kann es aber auch sein lassen und bei der gemeinsamen ESt entsprechende Anlagen (USt, EÜR) zuführen.

                      4. ... dann kommt mein Herr Vater mit seiner ESt-Erklärung und ich fange wieder an zu tippen....

                      Habe ich das so richtig verstanden und gut zusammengefasst?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

                        Ja.

                        Bei Punkt 2 natürlich auch die Eingabe der beiden Daten (Benutzername / Passwort) über den Link in der Mail nicht vergessen.

                        Und bei Punkt 3a: ein Zertifikat reich aus, das zweite wäre hier nur Mehraufwand.

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                          #13
                          AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

                          Gut, bis hierher verstanden.

                          Aber, ich habe noch ein Verständnisproblem:

                          Ich lese gerade das downzuloadende Handbuch zum ElsterFormular durch und da steht:

                          "(...)Verbunden mit der elektronischen Datenübermittlung von Jahressteuererklärungen ist
                          grundsätzlich der automatische Ausdruck einer komprimierten Erklärung, die zu unterschreiben und gemeinsam mit den Belegen an das zuständige Finanzamt zu senden ist.
                          (...)
                          Nehmen Sie am Authentifizierungsverfahren (Tz. 5.1.12) teil, entfällt der automatische
                          Erklärungsausdruck durch ElsterFormular. (...)"

                          Also mit anderen Worten: Ich kann diesen ganzen "Authentifizierungsquatsch" auch sein lassen, das Formular ausfüllen, ausdrucken, wie gehabt die Belege dazu, rein in den Umschlag und ab zum FiAmt?!?!

                          Dann kann ich mir das sparen und einfach nur das EDV-Formular statt per Hand halt edv-unterstützt ausfüllen und dann einfach wählen "Datenübermittlung ohne Authentifizierung"? Das mache ich letztendlich nämlich auch schon bei meiner 1/4-jährlichen USt-Voranmeldung...

                          Ach, und noch eine Frage: Gesetz den Fall, ich hole mir ein Zertifikat, letztendlich sende ich dann doch ohne Authentifizierung (macht zwar keinen Sinn, aber nur mal theoretisch gedacht!), was sagt das FiAmt dazu?

                          Danke & Gruß
                          Stefanie R.
                          Zuletzt geändert von Stefanie R.; 29.06.2011, 16:05.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

                            ->Also mit anderen Worten: Ich kann diesen ganzen "Authentifizierungsquatsch" auch sein lassen, das Formular ausfüllen, ausdrucken, wie gehabt die Belege dazu, rein in den Umschlag und ab zum FiAmt?!?!

                            Ja - das geht natürlich auch (außer bei LohnsteuerBESCHEINIGUNGEN für Ihre Angestellten).

                            ->Ach, und noch eine Frage: Gesetz den Fall, ich hole mir ein Zertifikat, letztendlich sende ich dann doch ohne Authentifizierung (macht zwar keinen Sinn, aber nur mal theoretisch gedacht!), was sagt das FiAmt dazu?

                            Nichts - ob Sie Ihr Zertifikat nutzen oder nicht, bleibt alleine Ihnen überlassen. Hauptsache die Erklärung kommt an - am Besten natürlich mit ELSTER (in welcher Übermittlungsform auch immer).

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Zusammen veranlagte Eheleute mit ELSTER - wie geht das bei der Registrierung?

                              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                              . Hauptsache die Erklärung kommt an - am Besten natürlich mit ELSTER (in welcher Übermittlungsform auch immer).
                              Mooooment, die Erklärung darf doch gar nicht mehr handschriftlich eingereicht werden, oder? Jedenfalls sagte mein 77-jähriger Vater das (pensionierter Steuerberater!), der mich daher nämlich bat, dieses Jahr für ihn das ganze edv-mäßig zu übernehmen. Bisher machte er das schön handschriftlich, da er mit PC überhaupt nix am Hut hat;-)

                              Ach, und danke für die schnellen Antworten!

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