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Behandlung Rückerstattungen PKV

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    Behandlung Rückerstattungen PKV

    Mit ist die Behandlung der der Vorsorgeaufwendungen unklar. Von der PKV habe ich eine Bescheinigung erhalten, in der die Jahresbeiträge zur PKV enthalten sind und in der Zeile Rückerstattungen stehen die Beitragsrückerstattungen, da ich in 2010 keine Rechnungen einreichen wollte und somit alle Arztrechnungen selber bezahlt habe.
    Nach einer steuerlichen Günstigerprüfung, habe ich nun doch die Rechnungen eingereicht und die PKV dann um eine neue Bescheinigung gebeten, in der dann keine Beitragsrückerstattung steht. Nun sagt mir die PKV, das es das nicht gibt, da auch die erstatteten Arztrechnungen Rückerstattungen seien.
    Was ist denn nun richtig? Sind Rückerstattungen steuerlich gesehen nur Beitragsrückerstattungen wg. nicht eingereichter Rechnungen (wobei das Selberzahlen der Arztrechnungen niemanden interessiert?) oder auch Rückerstattungen von Arztrechnungen?
    Bestraft man jetzt kostenbewusstes Handeln der PKV Mitglieder, während ein GKV Mitglied seine Beträge voll absetzt und die Arztrechnungen bezahlt bekommt?

    Danke für eine Klärung dieses Sachverhalts, der mir komplett unlogisch erscheint und den ich auch nach Lesen der EStG Texte nicht für mich klären konnte.

    Dankeschön & Grüsse,
    CB

    #2
    AW: Behandlung Rückerstattungen PKV

    M. E. ist die Aussage der PKV Käse. Eine Erstattung von Arztkosten ist keine Beitragsrückerstattung. Die müssen eine andere Bescheinigung erstellen.

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      #3
      AW: Behandlung Rückerstattungen PKV

      Hallo clbaehr,

      schau mal hier, da wurde schon ausführlich darüber diskutiert:
      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28577

      Tschüß

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        #4
        AW: Behandlung Rückerstattungen PKV

        Für die Beitragsrückerstattung *für* 2010 dürften Sie im Zweifelsfall noch gar keine Bescheinigung bekommen haben, da die Erstattungen frühestens im Folgejahr (also in 2011) erfolgen.

        Damit ist es für Sie (momentan) unerheblich, was Sie mit Ihren Rechnungen aus 2010 machen. Denn die Beitragsrückerstattung für 2010 (die Sie ggf. dieses Jahr bekommen haben) wird erst für die Einkommensteuererklärung 2011 interessant.

        Für Ihre Einkommensteuererklärung 2010 werden ggf. Beitragsrückerstattungen für die Jahre bis 2009 berücksichtigt. Ich kenne keine Krankenversicherung, die bereits im laufenden Jahr (Teile der) Beiträge zurück erstattet.

        Wenn Sie nun in 2011 noch Rechnungen für 2010 einreichen, muss die Krankenversicherung Ihnen diese auch erstatten - oder mit der bereits ausgezahlten Beitragsrückerstattung verrechnen. Effektiv müsste bei Ihnen dann die Bescheinigung für 2011 so aussehen, dort keine Beitragsrückerstattung mehr steht (wenn alles zurückgefordert wurde) oder nur der Teil, der die eingereichten Rechnungsbeträge übersteigt (wenn es verrechnet wurde).


        Und ja, eine Erstattung von Arztrechnungen ist keine Beitragsrückerstattung und muss daher auch nicht auf der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden.

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          #5
          AW: Behandlung Rückerstattungen PKV

          Hier stellt sich auch noch mal die Frage, die ich schon im threat 28577 aufgeworfen habe. Seht auch dort mein Beispiel.

          Die steuerliche Bescheinigung der PKV für 2010 mit 2010 gezahlten und 2010 für 2009 erstatteten Beiträgen (fein säuberlich getrennt in Basis- und Wahlbeiträge) steht ja unumstößlich fest.
          Wenn ich jetzt doch noch die Krankheitskosten des Jahres 2009 bei der PKV einreiche, wird die Beitragsrückgewähr rückgängig gemacht. In meinem Beispiel würde ich zwar 350 EUR Kosten erstattet bekommen, aber 500 EUR Beitragsrückgewähr zurückzuzahlen haben. Ich muss also 150 EUR noch an die Krankenkasse zahlen.

          Nun hoffe ich doch sehr stark, dass die 500 EUR, die auf der Bescheinigung von 2010 als BRG von den Beiträgen des Jahres 2010 abgezogen wurden, nun als zusätzlicher Beitrag auf der Bescheinigung für das Jahr 2011 stehen.

          Wenn dort nur die Differenz von 150 angerechnet würde, wäre das ein gemeiner Denkfehler, den auch schon die PKV von clbaehr gemacht hat.

          Das wäre dann so, daß man zwar 6.000 EUR selbst bezahlte Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen kann, aber 12.000 EUR Erstattungen (Beihilfe und PKV) für selbst bezahlte Krankheitskosten versteuern müsste. - Allein die Idee ist strafbar!!

          berghaus 16.06.11

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            #6
            AW: Behandlung Rückerstattungen PKV

            Also für die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen gilt § 11 EStG (Zufluss- / Abflussprinzip). Da hier die BRE für 2009 ja definitiv in 2010 dem Versicherungsnehmer zugeflossen ist, mindern diese zurückgezahlten Beiträge auch die tatsächlichen Versicherungsbeiträge in diesem Jahr (also 2010).

            Werden jetzt (also in 2011) Rechnungen eingereicht und so die Beitragsrückerstattung rückgängig gemacht, werden also die Beiträge in die Krankenversicherung (für 2009) in 2011 bezahlt und erhöhen die Vorsorgeaufwendungen der Steuererklärung 2011.

            Meiner Meinung nach ist es also richtig, dass die Krankenversicherung keine neue Bescheinigung für 2010 ausstellen DARF.
            Die Aussage, dass die erstatteten Krankheitskosten Rückzahlungen sind ist natürlich quatsch.

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