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    Riesterrente

    Guten Morgen,

    ich sitze gerade vor der AV. Wir sind gemeinsam veranlagt und jetzt frag ich mich gerade, ob es in Ordnung ist, wenn nur mein Mann seine Riesterrente eingibt. Ich bin mitttelbar begünstigt und habe einen eigenen Vertrag. Kann ich meinen weg lassen oder muss ich auch eine AV ausfüllen?

    Danke.
    Zuletzt geändert von sweety18; 17.06.2011, 09:35.

    #2
    AW: Riesterrente

    Hallo sweety 18,
    ein Vertrag ohne eigene Beiträge wie in deinem Fall wird keine steuerliche Auswirkung haben.
    Also kannst du ihn auch weglassen, darfst aber auch keine Angaben auf der AV machen als Ehefrau.

    Tschüß

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      #3
      AW: Riesterrente

      Keine steuerlichen Auswirkungen?

      Die Zulage der (mittelbar begünstigten) Ehefrau wird trotzdem bei der Berechnung der Steuerermäßigung gegengerechnet. Außerdem kommt es darauf an, ob der Mann genug eingezahlt hat, damit der Ehefrau auch die volle Zulage zusteht. Je mehr Zulage(n) in dem Jahr gezahlt wurden, desto eher wird auch die Vergleichsberechnung für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ins Leere laufen - also dass kein Abzug gewährt wird, weil er schlechter ist, als die Zulagen.

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        #4
        AW: Riesterrente

        Danke für die Antworten.

        Genau da liegt das Problem. Wenn die mittelbar begünstigte Ehefrau ihre Riesterrente mit angibt, erhöht sich die Steuerschuld. Wenn nur der Mann eine AV abgibt, vermindert sie sich.

        Also stellt sich die Frage, ob auf alle Fälle gegengerechnet werden muss, wenn einer die AV abgibt oder nicht? So nach dem Motto alle oder keiner!?

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          #5
          AW: Riesterrente

          So, ich habe da noch mal ein bisschen nachgelesen. § 10a Abs. 3 EStG sagt sinngemäß:

          Wenn ein Ehegatte unmittelbar und der andere Ehegatte mittelbar begünstigt ist, müssen bei der Berechnung des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs die Beiträge des unmittelbar begünstigten Ehegatten gegen die Zulagen BEIDER Ehegatten gegengerechnet werden.

          Also gilt hier: Beide Verträge oder gar keiner.


          Hier der Volltext:

          "(3) Der Abzugsbetrag nach Absatz 1 steht im Fall der Veranlagung von Ehegatten nach § 26 Absatz 1 jedem Ehegatten unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 gesondert zu. Gehört nur ein Ehegatte zu dem nach Absatz 1 begünstigten Personenkreis und ist der andere Ehegatte nach § 79 Satz 2 zulageberechtigt, sind bei dem nach Absatz 1 abzugsberechtigten Ehegatten die von beiden Ehegatten geleisteten Altersvorsorgebeiträge und die dafür zustehenden Zulagen bei der Anwendung der Absätze 1 und 2 zu berücksichtigen. Gehören beide Ehegatten zu dem nach Absatz 1 begünstigten Personenkreis und liegt ein Fall der Veranlagung nach § 26 Absatz 1 vor, ist bei der Günstigerprüfung nach Absatz 2 der Anspruch auf Zulage beider Ehegatten anzusetzen."

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            #6
            AW: Riesterrente

            Okay, Danke!

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