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Vermietung Verpachtung

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    Vermietung Verpachtung

    Hallo,
    hätte hier einmal eine rechtliche Frage und zwar hab ich heute vom Finanzamt eine Androhung einer Rückzahlung für das bereits abgeschlossen Jahr 2009 angekündigt bekommen.
    Folgende Sachlage.
    Habe in den vergangen Jahren immer Vermietung-Verpachtung, eine Rückerstattung bekommen, da die Einnahmen geringer als die Ausgaben war.
    Da die vermietete Wohnung im Jahr 2009 das ganze Jahr leer stand, also keine Vermietung (bekam keinen geeigneten Mieter), ich trotzdem Einnahmen u. Ausgaben angegeben hatte, jetzt aber 2010 die Mietwohnung nicht mehr absetzte, d. h. ich habe die Anlage (V) nicht beantragt, will jetzt das Finanzamt eine Rückzahlung,für das Jahr 2009, ausser ich könnte belegen, ich habe Aktivitäten unternommen, diese zu vermieten, Nachweis über Inserate,etc. wären nötig.
    Ist da so i. O.


    mfg.
    Ludwig
    .

    #2
    AW: Vermietung Verpachtung

    Die Beantwortung Ihrer Frage ist schwierig, da sie mit Rechtsfragen verbunden ist, die hier nicht beantwortet werden können. Für die endgültige Klärung wäre wichtig zu wissen, ob der Einkommensteuerbescheid 2009 bei Ihnen mit irgendwelchen Auflagen verbunden ist (Vorbehalt der Nachprüfung oder Vorläufigkeit wegen Vermietung und Verpachtung). Ausserdem ist für die rechtliche Würdigung wichtig zu wissen, ob in 2010 überhaupt noch eine Vermietungsabsicht bestand oder ob Sie verkaufen wollten. Für die Klärung dieser Rechtsfragen ist das Elsterforum leider nicht der richtige Ansprechpartner, dafür aber ein Steuerberater.

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      #3
      AW: Vermietung Verpachtung

      Hallo,
      es wurde ohne Vorbehalt 2009 ausgewiesen.
      Vermietung für 2010 wurde eingestellt.
      Danke nochmals für die Antwort.

      mfg.
      Ludwig Fellner

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        #4
        AW: Vermietung Verpachtung

        Also:

        Man kann die Kosten für die Vermietung nur so lange als Werbungskosten absetzen, wie man auch nachweisen kann, dass man die Wohnung noch vermieten will (also solange man nach einem Mieter sucht).

        Damit kann das Finanzamt - theoretisch - auch für den Leerstand in 2009 annehmen, dass keine Vermietungsabsicht mehr bestand - solange nichts anderes nachgewiesen wurde.


        Aber:
        Jetzt kommt es darauf an, ob es noch eine passende Korrekturvorschrift für 2009 gibt. Ohne Vorbehalt der Nachprüfung oder Vorläufigkeit wird das natürlich schwer werden. Schwer, aber nicht unmöglich.

        Also am besten mit einem Steuerberater darüber sprechen oder zumindest direkt beim zuständigen Bearbeiter vom Finanzamt nachfragen.

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          #5
          AW: Vermietung Verpachtung

          hallo,
          danke

          mfg

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