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Abfindung + Krankengeld = Rückzahlung???

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    Abfindung + Krankengeld = Rückzahlung???

    Hallo,

    ich sitze gerade über meiner Steuererklärung 2010 und verstehe nur noch Bahnhof. Wieso soll ich jetzt noch gut 600 Euro Steuern nachzahlen???? Bei Auszahlung der Abfindung mit dem Lohn ging doch schon eine Menge ab. Ich habe gehofft, mit Abgabe der Steuererklärung ein paar Euro zurück zu bekommen. Und jetzt dieses Ergebnis...Kann mir das jemand erklären??

    Folgende Angaben:
    Arbeitszeit: 01.01-31.12
    Bruttolohn: 27.000
    Lohnsteuer: 3.800
    Abfindung: 4.500 - lt. Zeile 10 der Steuerbescheinigung
    Krankengeld: 3.100
    Werbungskosten: 2.000
    Steuerklasse 1

    Würde mich freuen, wenn mich jemand "aufklären" könnte :-)

    Viele Grüße vom ratlosen Peter

    #2
    AW: Abfindung + Krankengeld = Rückzahlung???

    Die Abfindung wurde wohl versteuert, aber nicht das Krankengeld. Nehmen Sie einfach einmal zur Probe das Krankengeld aus den Eingaben und machen eine neue Steuerberechnung. Danach werden Sie den Unterschied sehen. Und hoffentlich haben Sie auch Ihre Versicherungsbeiträge auf der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben - in Ihrer Aufstellung ist nichts ersichtlich.

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      #3
      AW: Abfindung + Krankengeld = Rückzahlung???

      Stimmt, wenn ich das Krankengeld nicht aufführe, müsste ich "nur" um die 200 Euro zurück erstatten....trotzdem Frage ich mich, warum ich überhaupt zurück zahlen muss ????

      Ich habe bis jetzt immer eine Erstattung bekommen, trotz Krankengeld. War im Jahr 2009 auch ca. 8 Wochen krank....da musste ich auch nichts zurück zahlen.

      Wenn ich jetzt nochmal zahlen muss, dann hätte ich mir ja auch gleich die Abfindung sparen können :-(

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        #4
        AW: Abfindung + Krankengeld = Rückzahlung???

        Häufig in 2010:

        Haben Sie auch "genug" Versicherungsbeiträge angegeben? Denn seit 2010 gilt die Vorsorgepauschale nur noch für die Lohnsteuerberechnung und nicht mehr für die Einkommensteuerberechnung. Bei Ihrer Einkommensteuererklärung zählen nur noch die tatsächlich geleisteten Beiträge in die verschiedenen Versicherungen. Wenn Sie nun tatsächlich weniger eingezahlt haben, als Sie vorab über die Vorsorgepauschale angerechnet bekommen haben, müssen Sie ggf. nachzahlen.


        Ansonsten:
        Hatten Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte irgendwelche Freibeträge eingetragen?

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