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Erhebliche Abweichung beim Steuerbescheid

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    Erhebliche Abweichung beim Steuerbescheid

    Hallo zusammen,

    ich mache die Steuer in Zusammenveranlagung mit meinem Mann und wir haben folgendes Problem:

    Im Mai habe ich die Daten an das FA übermittelt. Das Programm kam bei der "Berechnung" auf folgendes (Auszug):

    Verbleibende Beträge (Insgesamt): 2.873,72 Euro
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif 19.845,00 Euro 7,8294 v.H. 1.553,00 Euro

    Dann bekam ich mit Datum vom 12.07.2011 die elektronische Berechnung welche ich über das Elsterprogramm abgeholt habe. Dort stand dann folgendes:

    Verbleibende Beträge (Insgesamt): 2.878.72 Euro
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif 20.013,00 Euro 7,7350 v.H. 1.548,00 Euro

    Heute bekam ich den Original-Bescheid mit der Post. Dieser zeigt folgendes auf:

    Mithin sind zuviel entrichtet: 1.351,00 Euro Einkommensteuer u. 74,19 Euro Solizuschlag
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif 22.694,00 Euro 12,5449 v.H. 2.846,00 Euro

    D. h., ich bekomme lt. dem Originalbescheid nur 1.425,19 Euro zurück statt 2.878,72 Euro.

    Ich mache die Steuer jetzt schon seit Jahren über Elster. Aber eine solche Abweichung von 1.453,53 Euro ist mir noch nie untergekommen.


    Kann mir jemand evtl. erklären, warum der Elektronische Bescheid (wie auch die Berechnung über das Programm) so massiv vom Original-Bescheid abweicht?

    Im voraus besten Dank.

    LG
    Tina

    #2
    AW: Erhebliche Abweichung beim Steuerbescheid

    Das kann Ihnen im Forum niemand erklären - nur der Bearbeiter im Finanzamt. Er kann Ihnen sagen, in welchen Punkten das Finanzamt von Ihrer Erklärung abgewichen ist. Ggf. steht der Grund für die Abweichung auch im Papiersteuerbescheid, den Sie sicherlich erhalten haben und der allein rechtsverbindlich ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Erhebliche Abweichung beim Steuerbescheid

      Hallo korsika,

      das ist schon klar, dass mir letztendlich nur die SB genaue Auskunft geben können.

      Ich dachte nur so: Dieser elektronische Bescheid muss ja auch irgendwie von irgendwem erstellt worden sein. Und da wundert es mich dann, dass zwischen diesem elektronischen Bescheid und dem endgültigen Papier-Bescheid das Guthaben um ca. 1400,00 Euro zu meinen Ungunsten differiert.
      Keine Ahnung ob der elektronische Bescheid auch elektronisch oder von Menschenhand erstellt wird. Aber egal, ich werde das morgen mit dem FA klären.

      Gruß
      Tina

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        #4
        AW: Erhebliche Abweichung beim Steuerbescheid

        Es hat doch keinen Sinn, die verbleibenden Beträge zu vergleichen. Du musst Dir schon die Berechnung des zu versteuernden Einkommens von oben bis unten angucken und Elster-Berechnung und Bescheid in allen Punkten miteinander vergleichen, um rauszufinden wo die Abweichung ist.

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          #5
          AW: Erhebliche Abweichung beim Steuerbescheid

          ja, die Abweichungen habe ich ja auch gefunden. Die Frage ist ja nur, warum die Abweichungen.
          Aber ich sehe schon, dass es nichts bringt zu fragen. Ich werde das morgen mit der SB klären (hoffentlich).

          LG und schönen Abend noch
          Tina

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            #6
            AW: Erhebliche Abweichung beim Steuerbescheid

            So, nun hat sich das Thema geklärt. Das FA hatte einen Fehler in seiner Berechnung:

            Ich hatte 2010 Übergangsgeld und ALG I bezogen. Diesen Gesamtbetrag hat das FA - warum auch immer - einfach verdoppelt. Dadurch hat dann die gesamte Restberechnung nicht mehr gestimmt.
            Insgesamt bekommen wir nun statt 1425,19 Euro 2296,52 Euro erstattet. Ist schon ein erheblicher Unterschied.

            Thread kann somit geschlossen werden.

            LG
            Tina

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