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Unterrichtende Tätigkeit

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    Unterrichtende Tätigkeit

    Habe in 2010 für freiberufliche/unterrichtende Tätigkeit ca. € 1.000,00 neben nichtselbständiger Haupttätigkeit hinzu verdient. Wo deklariere ich das in der Einkommensteuererklärung? Gibt es einen Freibetrag?

    Liebe Grüße

    SteuerGau aka Hubert

    #2
    AW: Unterrichtende Tätigkeit

    Nach § 3 Nr. 26 EStG sind *Einnahmen* aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu 2.100,- steuerfrei. Bis zum Erreichen dieser 2.100,- € - Grenze dürfen allerdings auch keine Ausgaben gegengerechnet werden. Auch diese können erst angesetzt werden, soweit sie über 2.100,- € liegen.

    Es sei denn, es kommt insgesamt zu einem Verlust (siehe Finanzgericht Rheinland-Pfalz 2. Senat vom 25.05.2011, Az: 2 K 1996/10).



    Einzutragen sind diese Einnahmen in Zeile 8 der Anlage S (bei Ihnen dann "0,-").
    Zeile 36 muss hierbei zusätzlich ausgefüllt werden, um zu begründen, woher die 0,- € in Zeile 8 kommen.

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      #3
      AW: Unterrichtende Tätigkeit

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Nach § 3 Nr. 26 EStG sind *Einnahmen* aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu 2.100,- steuerfrei. Bis zum Erreichen dieser 2.100,- € - Grenze dürfen allerdings auch keine Ausgaben gegengerechnet werden. Auch diese können erst angesetzt werden, soweit sie über 2.100,- € liegen.

      Es sei denn, es kommt insgesamt zu einem Verlust (siehe Finanzgericht Rheinland-Pfalz 2. Senat vom 25.05.2011, Az: 2 K 1996/10).



      Einzutragen sind diese Einnahmen in Zeile 8 der Anlage S (bei Ihnen dann "0,-").
      Zeile 36 muss hierbei zusätzlich ausgefüllt werden, um zu begründen, woher die 0,- € in Zeile 8 kommen.
      Werde in 2011 nochmal eine solche Beschäftigung neben der Hauptbeschäftigung aufnehmen: September-November für € 1.200,00. Wäre es sinnvoll diese als € 400,00-Job (also 3 Monate á € 400,00) auszuüben? Und wo läge der Unterschied zur ersten Variante?

      Vielen Dank für die Hilfe !!!

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        #4
        AW: Unterrichtende Tätigkeit

        Hallo SteuerGau,

        bei einem Minijob der pauschal versteuert wird,liegt der Unterschied zur ersten Variante darin, dass diese Einnahmen in deiner Steuererklärung nicht mehr angegeben werden müssen. Pauschalbesteuerung damit ist alles erledigt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Unterrichtende Tätigkeit

          Pauschalbesteuerung beim Minijob.

          Steuerfreiheit bei der selbstständigen Tätigkeit.

          Da ist der Unterschied.

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            #6
            AW: Unterrichtende Tätigkeit

            Danke, Holzgoe und Sabre. Das hilft mir weiter.

            Schönen Tag noch wünscht

            Hubert

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