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Betriebskostenabrechnung 2010 fehlt

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    Betriebskostenabrechnung 2010 fehlt

    Hallo,

    ich möchte bestimmte Kosten der Betriebskosten (Hausmeister, Reinigung etc.) aus 2010 im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen (Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76) steuerlich geltend machen.
    Leider erfolgt die Betriebskostenabrechnung (BKA) des Jahres 2010 durch unseren Vermieter erfahrungsgemäß jedoch erst ca. Dezember 2011, da er die verschiedenen Rechnungen der Dienstleister erst „einsammeln“ muss. So war das aber immer schon die letzten Jahre.
    Für die Steuererklärung 2010, an welcher ich jetzt sitze, fehlen mir natürlich dadurch die Positionen für 2010.
    Kann ich nun stattdessen anhand Belege der Vorjahre belegen, was plausibel in der BKA 2010 zu erwarten ist? Oder ist es wenig erfolgversprechend?
    Mache diese Kosten erstmalig steuerlich geltend, da mir die Möglichkeit bisher schlichtweg unbekannt war.

    Danke!
    Kerstin

    #2
    AW: Betriebskostenabrechnung 2010 fehlt

    Nehmen Sie die einfach die Zahl aus der BKA 2009, die Sie ja dann im Dezember 2010 bekommen und damit auch 2010 bezahlt haben. So viel Unterschied ist da ja oft nicht.

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      #3
      AW: Betriebskostenabrechnung 2010 fehlt

      Bezahlt habe ich ja eigentlich immer die jeweils aktuellen Betriebskosten des jeweils laufenden Jahres in Form der monatlichen Abschläge kalter Betriebskosten (zusammen mit der eigentlichen Mietzahlung). Nur erfuhr ich eben erst am Ende des darauffolgenden Jahres, wofür ich eigentlich genau gezahlt habe. Der Vermieter hat übrigens bis zu 12 Monate dafür Zeit und schöpft die Frist auch aus.
      Nachzahlen wusste ich nie, im Gegenteil.
      Ich werde wahrscheinlich dem FA die BKA´s der letzten drei Jahre vorlegen und den letztjährigen Wert von 2009 für 2010 zugrunde legen.
      Kerstin

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        #4
        AW: Betriebskostenabrechnung 2010 fehlt

        Für die Berücksichtigung der Betriebskosten ist der Zeitpunkt der Zahlung oder Erstattung massgebend. Dies bedeutet, dass in der Steuererklärung 2010 im Regelfall folgende Betriebskosten zu berücksichtigen sind (z. B.):
        - monatliche gezahlte Betriebskostenvoraussetzungen in 2010
        - Nachzahlungsbeträge/Erstattungsbeträge aus 2009, die in 2010 gezahlt bzw. erstattet wurden

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          #5
          AW: Betriebskostenabrechnung 2010 fehlt

          Die Abschlagszahlungen der NEBENKOSTEN, enthalten doch aber auch nicht absetzbare Posten, wie Kaltwasser, Müllgebühren etc.

          Wie soll ich die denn ausklammern?

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            #6
            AW: Betriebskostenabrechnung 2010 fehlt

            Einfach (vorerst) die abziehbaren Beträge aus dem Vorjahr eintragen und darauf hinweisen, dass sich bei den Vorauszahlungen auch nichts geändert hat (wenn es denn so ist).

            Alternativ:
            Warten, bis die Abrechnung vorliegt und dann in dem Jahr der Abrechnung die Haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen. Dies ist alternativ nämlich auch möglich, wenn die Abrechnung erst deutlich verspätet eingeht und sich vorher die abzugsfähigen Aufwendungen nicht eindeutig zuordnen bzw. der Höhe nach bestimmen lassen.

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              #7
              AW: Betriebskostenabrechnung 2010 fehlt

              Unter diesem Link finden Sie einen Artikel, der sich mit Ihrer Frage beschäftigt:
              http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=30368&ccheck=1

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