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Festsetzung des Steuerbescheides

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    Festsetzung des Steuerbescheides

    Guten Tag,

    die Steuerklärung mit Elster zu erstellen, ist ja noch machbar. Was aber kann ich tun, wenn ich Fragen bzw. Probleme zum Bescheid und der späteren Festsetzung habe?

    Meine Problem:

    ich hatte in den Jahren 2007 und 2008 Nebeneinkünfte, die unter der Grenze von EUR 2.100,00 lagen. Gleichzeitig habe ich Ausgaben geltend gemacht, die die Einnahmen überstiegen. Ich habe also Minus gemacht.
    Das FA hat mir daraufhin Geld zurückerstattet.
    2011 fordert das FA je ca. EUR 500,00 für die Jahre 2007 und 2008 zurück.

    Ich weiß, daß die Einkünfte und Ausgaben erst ab EUR 2.100,00 relevant sind. Trotzdem muß ich dem FA ja die Beträge melden.

    Ist es rechtens, daß die jetzt nach 5 Jahren Geld zurückfordern, nur weil meine Unterlagen damals nicht richtig gerpüft wurden (Aussage des FA)? Es hat sich ja nichts geändert und die Zahlen (und alle nötigen Unterlagen) lagen dem FA von Anfang an vor.

    Vielen Dank für eine Antwort.

    #2
    AW: Festsetzung des Steuerbescheides

    Wenn die damaligen Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig wegen dieser Einkunftsart waren kann das Finanzamt jetzt noch Änderungen vornehmen.

    Kommentar


      #3
      AW: Festsetzung des Steuerbescheides

      Grundsätzlich hat das Finanzamt die Möglichkeit, diese Bescheide zu ändern - wenn denn eine Änderungsvorschrift greift (i. d. R. der Vorbehalt der Nachprüfung oder die Vorläufigkeit). Der Grund für die Änderung muss allerdings auch im Bescheid erläutert werden.


      ABER:
      Lt. Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz 2. Senat vom 25.05.2011 (Az: 2 K 1996/10) können Verluste aus Übungsleitertätigkeiten auch geltend gemacht werden, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben unter dem Freibetrag liegen. Entscheidend ist nur, dass die Ausgaben höher waren als die Einnahmen.

      Damit wären die ursprünglichen Bescheide richtig gewesen.

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