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Sparer-Pauschbetrag vom FA gesplittet

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    Sparer-Pauschbetrag vom FA gesplittet

    Hallo,
    das FA hat unseren gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag gesplittet:
    In der Erklärung wurde der gesamte Pauschbetrag 1602 € den Kapitaleinkünften des Ehegatten A zugeteilt, Ehegatte B wurde mit 0 € deklariert, da ihm kein Freistellungsauftrag zugeteilt wurden.
    Das Finanzamt weist in Ihrem ESt-Bescheid dem Ehegatte B einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe dessen Zinseinnahmen zu (obwohl kein Freistellungsauftrag vorhanden), also somit wird dem Ehegatten A der Pausch-Betrag gekürzt.
    Ehegatte A hat weiter keine Einkünfte und darf vom FA eine Steuererstattung erwarten, welche durch diese Splittung entsprechend geringer ausfällt.

    Kann mir jemand mitteilen, ob dieses Vorgehen seitens des FA zulässig ist, falls ja möglichst mit Begründung, oder hat ein Widerspruch Erfolg? Vielen Dank !

    #2
    AW: Sparer-Pauschbetrag vom FA gesplittet

    Zwischen erteiltem Freistellungsauftrag und Sparer-PB gibt es keine Abhängigkeiten.

    Ansonsten steht in § 20 Abs. 9 EStG: "Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen."

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      #3
      AW: Sparer-Pauschbetrag vom FA gesplittet

      Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.

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