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Halbwaisenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung bei Anlage Kind angeben?

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    Halbwaisenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung bei Anlage Kind angeben?

    Hallo zusammen,

    Folgende Ausgangssituation: Ich bin volljährig und habe 2010 Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Da diese nicht steuerpflichtig ist, habe ich in meiner Einkommensteuererklärung 2010 diese auch nicht aufgeführt (keine Anlage R).

    Muss nun meine Mutter auf der Anlage Kind bei ihrer Einkommenssteuererklärung im Abschnitt Einkünfte diese Halbwaisenrente dennoch als Rente, die ich erhalten habe aufführen oder nicht (da ja steuerfrei)?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Halbwaisenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung bei Anlage Kind angeben?

    Aus Kindergeldsicht werden steuerfreie Renten (z. B. aus gesetzlicher Unfallversicherung) oder der steuerfreie Anteil einer Rente (z. B. Waisen- oder Halbwaisenrente) zu den "Bezügen" gerechnet. Der zu versteuernde Anteil gehört zu den "Einkünften". Somit zählt Beides zum Einkommen des Kindes und ist auch auf der Anlage Kind zu erklären.

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      #3
      AW: Halbwaisenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung bei Anlage Kind angeben?

      Dann ist ja alles klar. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

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