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    rentenversicherungsbeiträge richtig eintragen

    Der Arbeigeber zahlt Ausgleichsbeträge zur Verhinderung von Rentenabschlägen
    nach § 187a. Wo müssen diese eingetragen werden; in Zeile 22 oder 23?
    Woher weiß die Steuersoftware, dass der Betrag nur zur Hälfte versteuert wird?
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