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selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

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    selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

    Hallo,
    habe Probleme mit der Anlage G:

    Kann ich bei der Anage G meine +/- Abrechnung, die ich separat erstellt habe, den Verlust von 6.594,- Euro in einer Spalte als einzige Zahl eingeben, um die EST.-Brechnung durchführen zu können?

    Die Anlage G betrifft unsere Photovoltaikanlage (Kleinunternehmer-Regelung mit UST.)

    Hoffe, ich habe mich richtig ausgedrückt und jemand kann mir helfen.

    Schöne Grüße
    Anna

    #2
    AW: selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

    ja, die eigentliche Gewinnermittlung wird in der Anlage EÜR durchgeführt.

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      #3
      AW: selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

      Ja sicherlich. Wenn die Anlage als Einzelunternehmen geführt wird tragen Sie den Verlust in Zeile 4 ein. Wenn die Anlage als GbR geführt wird tragen Sie den Verlust in Zeile 7 ein. In diesem Fall muss für jeden Ehegatten eine Anlage G abgegeben werden. Für die Anlage selbst muss eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte abgegeben werden.

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        #4
        AW: selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

        wenn die Ehegatten zusammenveranlagt werden, kann man sich die Feststellung sparen.

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          #5
          AW: selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

          Meines Wissens ist die Anlage EÜR in diesem Fall gar nicht notwendig, sondern eine einfache gesonderte +/- Rechnung wäre ausreichend. Aber schaden würde die Anlage EÜR auch nicht

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            #6
            AW: selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

            Hallo,
            also, ich habe die EST.-Erklärung jetzt normal eingegeben und zusätzlich eine Exel-Tabelle dazugelegt mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sowie einer Umsatzsteuer-Berechnung, allerdings ohne Steuervordruck.
            Meine Frage jetzt: Kann ich die Datenübermittlung so durchführen und die EÜR sowie UST.-Errechnung dann separat einreichen?

            VG Anna

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              #7
              AW: selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

              Hallo anna397,
              deine Einkommensteuererklärung kannst du wie schon beschrieben so übermitteln,
              du könntest auch die EÜR und Umsatzsteuererklärung aus dem Elsterformular verwenden und übermitteln.

              Allerdings schreibst du in deinem ersten Beitrag: (Kleinunternehmer-Regelung mit UST.)
              So etwas gibt es nicht, entweder du bist Kleinunternehmer und führst keine Umsatzsteuer ab und hast natürlich auch keinen Vorsteuerabzug und darfst natürlich auch keine in Rechnung stellen.
              Oder du optierst zur Regelbesteuerung und musstz eine Umsatzsteuererklärung abgeben, bei Photovoltaikanlage eher wahrscheinlich, dann bekommst du die Vorsteuer für die Anschaffung vom Finanzamt zurück.

              Tschüß

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                #8
                AW: selbst errechneter Verlusteintrag in Anlage G

                Zur steuerlichen Behandlung einer Photovoltaikanlage im privaten Haushalt können Sie sich auch über diesen Link ausführlich informieren:
                http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=63278&fulltext=Der+aktuelle+Tipp

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